Hausboot
Auch: Wohnschiff · Floating Home
Ein Hausboot ist ein schwimmendes Wohngebäude, das dauerhaft oder zeitweise auf einem Fluss, See oder Kanal an einem Liegeplatz verankert ist und zu Wohn- oder Ferienzwecken genutzt wird. Rechtlich handelt es sich meist nicht um eine Immobilie im klassischen Sinne, sondern um ein bewegliches Wasserfahrzeug oder eine schwimmende Anlage.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist beim Hausboot die entscheidende Weichenstellung, ob es sich um ein fahrtüchtiges Wasserfahrzeug (ggf. mit Schiffsregistereintrag) oder um eine ortsfest verankerte schwimmende Anlage ohne eigenen Antrieb handelt – das beeinflusst Finanzierung, Besteuerung und rechtliche Einordnung erheblich:
- Kein Grundstückseigentum: Da kein Grundbucheintrag existiert, ist der klassische Immobilienerwerb (Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Auflassung) nicht anwendbar; der Erwerb erfolgt über Kauf des Bootskörpers und Übertragung des Liegeplatzvertrags.
- Liegeplatz: Der Liegeplatz wird meist über einen Nutzungs- oder Pachtvertrag mit dem Eigentümer der Wasserfläche (häufig Bund, Land oder Kommune als Träger der Wasserstraße, oder private Hafenbetreiber) gesichert. Ohne gesicherten Liegeplatz ist ein Hausboot faktisch wertlos.
- Genehmigungen: Für das dauerhafte Verankern und die bauliche Nutzung ist regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Sondernutzungserlaubnis nach Landeswassergesetz sowie ggf. eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung erforderlich.
- Finanzierung: Banken behandeln Hausboote meist wie bewegliche Wirtschaftsgüter oder Spezialimmobilien; klassische Grundschuldbesicherung ist mangels Grundbuch nicht möglich, häufig wird auf Schiffshypothek oder Mobiliarsicherheiten zurückgegriffen.
- Wohnsitzanmeldung: Eine Anmeldung als Hauptwohnsitz ist nur möglich, wenn das Hausboot baurechtlich und wasserrechtlich als Wohnnutzung zugelassen ist – dies variiert stark nach Kommune und Wasserstraße.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer erwirbt ein Floating Home an einem Kanal, dessen Liegeplatz über einen zehnjährigen Pachtvertrag mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt gesichert ist. Da kein Grundbucheintrag existiert, erfolgt die Finanzierung über einen speziellen Bootskredit statt einer klassischen Baufinanzierung.
Rechtsgrundlage
- Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) – Regelt Nutzung und Sondernutzung von Bundeswasserstraßen, auf denen viele Hausboote liegen.
- Landeswassergesetze – Regeln wasserrechtliche Erlaubnisse für Liegeplätze auf Landesgewässern.
- Binnenschifffahrtsgesetz – Relevant, sofern das Hausboot als Wasserfahrzeug im Schiffsregister eingetragen ist.