Hauseingang

Auch: Eingangsbereich · Gebäudeeingang

Der Hauseingang ist der bauliche Übergangsbereich zwischen Außenraum und Gebäudeinnerem, der die Eingangstür, häufig einen vorgelagerten Windfang sowie gegebenenfalls eine Eingangstreppe oder Rampe umfasst.

Ausführliche Erklärung

Der Hauseingang erfüllt mehrere Funktionen: Er dient als repräsentativer erster Eindruck eines Gebäudes, als klimatischer Puffer über einen Windfang, der Zugluft und Wärmeverlust reduziert, sowie als Ausgangspunkt der inneren Erschließung über Hausflur und Treppenhaus. Bei Mehrfamilienhäusern gehört der Hauseingang zu den gemeinschaftlichen Flächen und ist Teil des Gemeinschaftseigentums im Sinne des Wohnungseigentumsrechts; seine Gestaltung, Beleuchtung und Instandhaltung obliegt daher der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise der WEG-Verwaltung.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt die barrierefreie Gestaltung von Hauseingängen: Die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ formuliert Anforderungen an stufenlose Zugänge, ausreichende Bewegungsflächen, kontrastreiche Gestaltung und geeignete Türöffner, die insbesondere bei öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie bei geförderten Wohnbauvorhaben zunehmend verpflichtend oder förderrelevant sind. Für die Immobilienvermarktung ist der Hauseingang ein wichtiger optischer und funktionaler Faktor: Ein gepflegter, gut beleuchteter und – je nach Zielgruppe – barrierefrei zugänglicher Hauseingang wirkt sich positiv auf den ersten Eindruck und damit auf die Vermarktbarkeit einer Immobilie aus.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Modernisierung eines Mehrfamilienhauses lässt die Eigentümergemeinschaft den bislang über drei Stufen erreichbaren Hauseingang durch eine Rampe ergänzen, um ihn barrierefrei zugänglich zu machen. Der Makler hebt diese Maßnahme bei der Vermarktung der Wohnungen als Vorteil für ältere Kaufinteressenten hervor.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18040 – Anforderungen an barrierefreies Bauen, unter anderem an stufenlose und gut zugängliche Hauseingänge.
  • Ergänzend Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zur Zuordnung des Hauseingangs als Gemeinschaftseigentum.

Verwandte Begriffe