Eingangstreppe
Auch: Hauseingangstreppe · Außentreppe zum Eingang
Die Eingangstreppe ist eine außenliegende Treppe, die den Höhenunterschied zwischen dem Geländeniveau vor einem Gebäude und der erhöht liegenden Eingangstür überbrückt und den Hauptzugang zum Gebäude bildet.
Ausführliche Erklärung
Eingangstreppen kommen vor allem bei Gebäuden mit erhöhtem Erdgeschoss (Hochparterre) vor, das aus Gründen des Feuchteschutzes oder der Belichtung des Kellergeschosses über dem Straßenniveau liegt. Konstruktiv bestehen sie meist aus Naturstein, Beton oder Waschbeton und sollten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gleichmäßige Stufenhöhen und -tiefen sowie ein Geländer bei mehr als wenigen Stufen aufweisen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Für die Immobilienpraxis ist die Eingangstreppe vor allem im Zusammenhang mit Barrierefreiheit relevant: Eine Eingangstreppe ohne parallele Rampe oder alternativen ebenerdigen Zugang stellt für Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen ein Zugangshindernis dar. Bei der Vermarktung von Wohnungen im Erdgeschoss oder bei altersgerechtem Wohnen wird zunehmend auf einen stufenlosen oder zumindest durch Rampe ergänzten Zugang geachtet. Verkehrssicherungspflichtig für Zustand, Rutschfestigkeit und Winterdienst der Eingangstreppe ist in der Regel der Eigentümer bzw. bei vermieteten Objekten – je nach vertraglicher Regelung – auch der Verwalter oder die Hausverwaltung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Verkäufer bewirbt sein Reihenhaus mit einer denkmalgerecht sanierten Natursteintreppe zum Hauseingang. Ein Interessent mit eingeschränkter Mobilität fragt nach, ob eine barrierefreie Alternative existiert; da keine Rampe vorhanden ist, sieht er von einem Kauf ab.
Rechtsgrundlage
Konkrete Vorgaben zu Stufenmaßen, Geländern und Rutschsicherheit von Außentreppen ergeben sich aus den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Landesbauordnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN 18065 für Treppen in Gebäuden). Anforderungen an barrierefreie Zugänge können sich zusätzlich aus DIN 18040 ergeben, sofern diese landesrechtlich für das jeweilige Vorhaben verbindlich vorgeschrieben ist.