Malerfertig
Auch: Streichfertig
"Malerfertig" bezeichnet den Bauzustand, in dem Wände und Decken verputzt, gespachtelt und geschliffen sind, sodass sie ohne weitere Vorarbeiten gestrichen, tapeziert oder anderweitig final beschichtet werden können.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff markiert – ähnlich wie "belagsfertig" bei Bodenbelägen – einen wichtigen Zwischenschritt im Innenausbau und wird häufig im Bauzeitenplan sowie in Ausschreibungs- und Abnahmeprotokollen verwendet, um den Übergang zwischen Rohbau-/Putzarbeiten und den abschließenden Maler- und Tapezierarbeiten zu markieren.
Für den Zustand "malerfertig" müssen üblicherweise folgende Vorarbeiten abgeschlossen sein:
- Innenputz bzw. Trockenbauwände sind fertiggestellt und ausreichend getrocknet.
- Spachtelarbeiten (Q-Stufen Q1–Q4 nach dem Merkblatt der Gipsindustrie bzw. den BFS-Informationen zu Qualitätsstufen) sind je nach vereinbarter Oberflächengüte abgeschlossen.
- Die Oberfläche ist trocken, staubfrei und frei von Rissen oder Ausblühungen.
- Vorangegangene Gewerke (Elektro-, Sanitärinstallation in der Wand, Heizungsverlegung) sind abgeschlossen, sodass keine nachträglichen Wanddurchbrüche mehr erforderlich sind.
Für den Makler ist der Begriff vor allem bei der Beschreibung des Baufortschritts in Exposés für Neubauprojekte sowie bei der Abgrenzung von Eigenleistungen relevant: Bauträger bieten Wohnungen teils "malerfertig" an, sodass Käufer die finale Wandgestaltung (Farbe, Tapete) in Eigenregie oder über einen selbst gewählten Malerbetrieb ausführen lassen können – ein häufiges Modell zur Kostenersparnis oder individuellen Gestaltung.
Wichtig für die Bauabnahme: Die Qualität der Untergrundvorbereitung (Spachtelqualität, sogenannte "Q-Stufen") sollte vertraglich klar definiert sein, da unzureichende Vorarbeiten später bei den Malerarbeiten zu sichtbaren Mängeln (Schattenwurf, unebene Flächen) führen können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger übergibt Rohbauwohnungen "malerfertig" an Käufer, die den Innenausbau in Eigenregie fortführen möchten. Die Wände sind fein gespachtelt und geschliffen (Q2-Qualität), sodass der vom Käufer beauftragte Malerbetrieb direkt mit dem Streichen beginnen kann, ohne zusätzliche Untergrundvorbereitung.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Begriff ist branchenüblich und wird meist im Bauvertrag, Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung konkretisiert (z. B. unter Bezug auf BFS-Merkblätter zur Untergrundqualität).