Messstellenbetreiber
Auch: Grundzuständiger Messstellenbetreiber · Wettbewerblicher Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Zähler an einer Immobilie sowie für die technische Aufbereitung und Übermittlung der Messwerte an Netzbetreiber und Lieferanten.
Ausführliche Erklärung
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet zwei Rollen: den grundzuständigen Messstellenbetreiber, das ist standardmäßig der örtliche Netzbetreiber im jeweiligen Netzgebiet, und den wettbewerblichen Messstellenbetreiber, ein Drittanbieter, den Eigentümer oder Anschlussnutzer per Vertrag beauftragen können. Ohne gesonderte Vereinbarung bleibt der Netzbetreiber automatisch zuständig.
Zu den Aufgaben zählen der Einbau und die Wartung der Zähl- und Messeinrichtungen (klassische Zähler, moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme mit Smart-Meter-Gateway), die eichrechtskonforme Erfassung von Strom-, Gas- oder Fernwärmeverbrauch sowie die fristgerechte Übermittlung der Werte für Abrechnung und Netzsteuerung. Für Vermieter und Verwalter ist der Messstellenbetreiber der Ansprechpartner bei Zählerwechsel, -ablesung oder Störungen; eigenmächtige Eingriffe an der Messeinrichtung sind untersagt. Mit dem fortschreitenden Rollout intelligenter Messsysteme gewinnt die Wahl bzw. der gesetzlich vorgesehene Einbaupflichtkorridor für größere Verbraucher zunehmend Bedeutung für Bestands- und Neubauimmobilien.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter möchte in seinem Mehrfamilienhaus digitale Zwischenzähler für die Betriebskostenabrechnung einbauen lassen. Da er keinen eigenen Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen hat, ist automatisch der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Einbau und Wartung zuständig.
Rechtsgrundlage
- § 3 MsbG – legt fest, dass der Messstellenbetrieb Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers ist, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.