Mietrechtsstreit

Auch: mietrechtliche Streitigkeit · Streit aus dem Mietverhältnis

Ein Mietrechtsstreit ist eine Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter über Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis – etwa über Mietmängel, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen oder die Rückgabe der Mietsache. Er kann außergerichtlich beigelegt oder vor dem zuständigen Gericht ausgetragen werden.

Ausführliche Erklärung

Mietrechtsstreitigkeiten zählen zu den häufigsten zivilrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland. Typische Streitgegenstände sind Mietmängel und die daraus abgeleitete Mietminderung, die Wirksamkeit von Mieterhöhungsverlangen, die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung, Fragen der Schönheitsreparaturen, die Wirksamkeit von Kündigungen sowie Räumungs- und Herausgabeansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Zuständig für Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse ist unabhängig vom Streitwert ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Mietsache befindet. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung versuchen die Parteien häufig eine außergerichtliche Einigung, etwa durch anwaltliche Aufforderungsschreiben, Mediation oder – bei Vorliegen entsprechender Landesregelungen – ein obligatorisches Schlichtungsverfahren.

Für Vermieter und Mieter ist die Absicherung des Kostenrisikos eines Mietrechtsstreits über eine Mietrechtsschutzversicherung verbreitet, da bereits einfache Verfahren mit Anwalts- und Gerichtskosten für beide Seiten erheblich zu Buche schlagen können. Für Makler ist ein laufender oder drohender Mietrechtsstreit vor allem bei der Vermarktung vermieteter Objekte relevant, da er die Verkäuflichkeit beeinträchtigen und Aufklärungspflichten gegenüber Kaufinteressenten auslösen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter mindert wegen eines seit Monaten nicht behobenen Schimmelschadens die Miete um 20 Prozent. Der Vermieter hält die Minderung für unberechtigt und erhebt Klage auf Zahlung der einbehaltenen Beträge vor dem zuständigen Amtsgericht – ein klassischer Mietrechtsstreit über die Berechtigung einer Mietminderung.

Rechtsgrundlage

  • § 535 BGB – Grundnorm der wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Mietvertrag, aus deren Verletzung sich die meisten Mietrechtsstreitigkeiten ergeben.

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