Notstromfähigkeit
Auch: Notstromfunktion · Ersatzstromfähigkeit
Notstromfähigkeit bezeichnet die technische Fähigkeit einer gebäudetechnischen Anlage – meist einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher – bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes unabhängig davon zumindest ausgewählte Verbraucher im Gebäude weiter zu versorgen.
Ausführliche Erklärung
Standard-Photovoltaikanlagen sind aus Sicherheitsgründen (Personenschutz für Netzpersonal) so ausgelegt, dass sie sich bei einem Stromausfall automatisch vom Netz trennen und ihre Erzeugung einstellen, auch wenn die Sonne weiter scheint. Eine echte Notstromfähigkeit erfordert zusätzliche Technik: einen Batteriespeicher mit Inselnetz- oder Ersatzstromfunktion sowie eine Umschalteinrichtung (Netzumschalter), die im Falle eines Netzausfalls automatisch in einen vom öffentlichen Netz getrennten Betrieb (Inselbetrieb) wechselt und definierte Stromkreise – etwa Kühlschrank, Heizungspumpe oder Beleuchtung – weiterversorgt.
Man unterscheidet dabei häufig zwischen "Ersatzstromfähigkeit" (Umschaltung mit kurzer Unterbrechung, meist auf einzelne, vorher festgelegte Stromkreise) und "unterbrechungsfreier" Notstromversorgung (USV-ähnlich, ohne spürbare Unterbrechung). Für die Immobilienbewertung ist die Notstromfähigkeit ein zunehmend gefragtes Ausstattungsmerkmal, insbesondere bei Objekten mit hoher Abhängigkeit von elektrischer Gebäudetechnik (Wärmepumpenheizung, Hausautomation). Sie ist von Autarkiegrad und Eigenverbrauchsquote zu unterscheiden, die die wirtschaftliche Eigenversorgung im Normalbetrieb beschreiben, während Notstromfähigkeit die Versorgungssicherheit im Störfall betrifft.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus verfügt über eine Photovoltaikanlage mit Speicher und Notstromumschalter. Bei einem regionalen Stromausfall schaltet die Anlage automatisch in den Inselbetrieb und versorgt weiterhin die Heizungspumpe, den Kühlschrank und einzelne Steckdosen im Wohnbereich, während der Rest des Netzes stromlos bleibt.
Rechtsgrundlage
Keine eigene gesetzliche Regelung. Die technischen Anforderungen an die Netztrennung und den Inselbetrieb ergeben sich aus den einschlägigen VDE-Anwendungsregeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.