Autarkiegrad
Auch: Autarkiequote · Selbstversorgungsgrad
Der Autarkiegrad gibt an, welcher Prozentsatz des Gesamtenergiebedarfs eines Gebäudes durch selbst erzeugte Energie – meist aus einer Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Batteriespeicher – gedeckt wird, ohne Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen.
Ausführliche Erklärung
Der Autarkiegrad ist eine zentrale Kennzahl bei der Bewertung von Gebäuden mit eigener Stromerzeugung, insbesondere Photovoltaikanlagen. Er berechnet sich als Verhältnis der selbst erzeugten und selbst verbrauchten Energiemenge zum Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes über einen Zeitraum (üblicherweise ein Jahr). Ein Autarkiegrad von 100 Prozent würde bedeuten, dass das Gebäude zu keinem Zeitpunkt Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht – in der Praxis wird dieser Wert bei Wohngebäuden aufgrund jahreszeitlicher Schwankungen von Erzeugung und Verbrauch nur selten erreicht, auch mit Batteriespeicher liegen typische Werte für Einfamilienhäuser mit PV-Anlage und Speicher meist deutlich darunter.
Der Autarkiegrad ist von der Eigenverbrauchsquote zu unterscheiden: Während die Eigenverbrauchsquote den Anteil des selbst erzeugten Stroms angibt, der auch tatsächlich selbst genutzt wird (statt ins Netz eingespeist zu werden), beschreibt der Autarkiegrad den Anteil des Gesamtverbrauchs, der durch Eigenerzeugung gedeckt wird. Beide Kennzahlen werden häufig gemeinsam genannt, um die energetische und wirtschaftliche Qualität einer Solaranlage zu bewerten. Für Makler ist der Autarkiegrad ein zunehmend wichtiges Vermarktungsargument bei Objekten mit PV-Anlage und Speicher, da er unmittelbar die laufenden Energiekosten des Käufers beeinflusst.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage und Batteriespeicher deckt im Jahresdurchschnitt 65 Prozent seines Strombedarfs durch die eigene Anlage; die restlichen 35 Prozent werden aus dem öffentlichen Netz bezogen. Der Autarkiegrad des Gebäudes liegt somit bei 65 Prozent.
Rechtsgrundlage
Keine eigene gesetzliche Regelung. Der Autarkiegrad ist eine technisch-wirtschaftliche Kennzahl ohne unmittelbare rechtliche Definition, wird aber im Kontext des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Einspeisevergütung mittelbar relevant.