Ökohaus
Auch: Öko-Haus · Ökologisches Haus
Ein Ökohaus ist ein Wohnhaus, das konsequent nach ökologischen Grundsätzen geplant und gebaut wurde: nachwachsende oder recycelbare Baustoffe, schadstoffarme Materialien, hohe Energieeffizienz und möglichst geringer Ressourcen- und Flächenverbrauch. Der Begriff ist – anders als "Passivhaus" oder "Effizienzhaus" – nicht gesetzlich normiert.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist wichtig, dass "Ökohaus" ein Marketing- und Sammelbegriff ohne feste rechtliche Definition ist, im Unterschied zu klar standardisierten Begriffen wie Passivhaus oder KfW-Effizienzhaus. Typische Merkmale, die Anbieter unter diesem Label zusammenfassen:
- Baustoffe: Verwendung von Holz, Lehm, Stroh, Kalk oder anderen nachwachsenden bzw. schadstoffarmen Materialien statt konventioneller Baustoffe mit hohem "grauer Energie"-Aufwand.
- Energiekonzept: Häufig Kombination aus guter Dämmung, Wärmepumpe, Solarthermie oder Photovoltaik sowie kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung – oft in Anlehnung an Passivhaus- oder Effizienzhaus-Standards, aber nicht zwingend zertifiziert.
- Wassernutzung: Regenwassernutzung, Gründächer zur Versickerung und Verdunstung, wassersparende Sanitärtechnik.
- Innenraumklima: Verzicht auf Schadstoffe wie Lösemittel, Formaldehyd oder PVC zugunsten diffusionsoffener, "atmungsaktiver" Baukonstruktionen.
- Zertifizierung: Da der Begriff selbst nicht geschützt ist, sollte der Makler beim Verkauf prüfen, ob tatsächliche Nachweise vorliegen – etwa ein Energieausweis mit gutem Wert, eine KfW-Effizienzhaus-Einstufung, ein Zertifikat des Deutschen Gütesiegels Nachhaltiges Bauen (DGNB) oder eine Passivhaus-Zertifizierung. Ohne solche Nachweise ist "Ökohaus" reine Werbeaussage und sollte im Exposé nicht unkritisch übernommen werden (Gefahr der Irreführung nach § 5 UWG).
- Marktrelevanz: Käufer mit Nachhaltigkeitsfokus honorieren nachweisbare Öko-Standards zunehmend mit Kaufbereitschaft, auch wegen künftig absehbar steigender energetischer Anforderungen und CO2-Bepreisung bei fossilen Heizsystemen.
- Abgrenzung: Anders als beim Passivhaus (definierter Heizwärmebedarf ≤ 15 kWh/m²a) oder Aktivhaus (Energieplus-Konzept) gibt es beim Ökohaus keinen einheitlichen Grenzwert – der Fokus liegt eher auf Materialwahl und Ressourcenschonung als auf einer exakten Energiekennzahl.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr errichtet ein Einfamilienhaus aus Holzständerbauweise mit Lehmputz-Innenwänden, Photovoltaikanlage, Regenwassernutzungsanlage und Gründach. Das Haus wird im Exposé als "Ökohaus" beworben; der Makler weist zusätzlich auf den vorliegenden Energieausweis mit KfW-Effizienzhaus-55-Standard hin, um die Aussage nachvollziehbar zu belegen.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – regelt die energetischen Mindestanforderungen, die auch ein Ökohaus einhalten oder unterschreiten muss.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderprogramme, an denen sich viele Ökohaus-Konzepte technisch orientieren.
- Keine spezialgesetzliche Definition des Begriffs "Ökohaus" selbst; werbliche Verwendung unterliegt den allgemeinen Grundsätzen zur Vermeidung irreführender Angaben (§ 5 UWG).