Offener Grundriss

Auch: Offene Raumgestaltung · Open-Space-Grundriss · Freier Grundriss

Ein offener Grundriss verzichtet auf trennende Innenwände zwischen einzelnen Wohnfunktionen – typischerweise zwischen Küche, Ess- und Wohnbereich – und schafft dadurch einen großzügigen, zusammenhängenden Raum.

Ausführliche Erklärung

Der offene Grundriss ist ein Gestaltungsprinzip, kein feststehendes Bauteil: Statt einzelner, durch Wände abgetrennter Zimmer entsteht eine durchgehende Fläche, die durch Möblierung, Bodenbeläge oder Raumteiler optisch gegliedert wird. Ermöglicht wird diese Offenheit meist durch die Bauweise – insbesondere durch Skelett- oder Stahlbetonskelettbauten, bei denen tragende Stützen statt tragender Wände die Lasten abtragen, sodass im Inneren nahezu frei disponiert werden kann. Auch bei klassischem Mauerwerksbau lässt sich ein offener Grundriss realisieren, wenn nichttragende Trennwände entfernt oder von vornherein nicht eingeplant werden; tragende Wände dürfen dagegen nur mit statischem Nachweis und ggf. Ersatzkonstruktion (Unterzug, Stahlträger) beseitigt werden.

Für die Vermarktung ist der offene Grundriss ein beliebtes Verkaufsargument, da er Wohnräume heller, größer und flexibler wirken lässt und sich unterschiedlichen Lebenssituationen anpassen lässt. Nachteile sind geringerer Schall- und Geruchsschutz zwischen den Bereichen (z. B. Kochgerüche im Wohnbereich) sowie ein höherer Heizenergiebedarf einzelner Zonen, wenn keine zonierte Temperaturregelung vorhanden ist. Bei Bestandsimmobilien ist vor dem nachträglichen Öffnen eines Grundrisses stets zu prüfen, ob die betroffene Wand tragend ist; bei Eigentumswohnungen kann zudem das Gemeinschaftseigentum berührt sein, sodass ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich wird.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger plant für einen Neubau in Skelettbauweise großzügige Eigentumswohnungen mit offenem Grundriss: Küche, Essbereich und Wohnzimmer bilden eine durchgehende Fläche von 45 m² ohne trennende Wände. Ein Käufer, der später eine geschlossene Küche wünscht, kann nachträglich eine nichttragende Trennwand einziehen lassen, ohne die Statik zu beeinträchtigen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für den offenen Grundriss als solchen. Beim nachträglichen Entfernen von Wänden im Bestand sind die statischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie – bei Wohnungseigentum – die Regelungen zum Gemeinschaftseigentum im Wohnungseigentumsgesetz zu beachten, sofern tragende Bauteile betroffen sind.

Verwandte Begriffe