Online-Immobilienportale
Auch: Immobilienportale · Immobilienbörsen im Internet
Online-Immobilienportale sind Internetplattformen (z. B. ImmoScout24, Immowelt, Immonet), auf denen Kauf- und Mietangebote für Immobilien veröffentlicht werden und Nutzer gezielt nach Objekten anhand von Lage, Preis, Größe und weiteren Kriterien suchen können.
Ausführliche Erklärung
Online-Immobilienportale sind seit den 2000er-Jahren das zentrale Schaufenster der Immobilienvermarktung in Deutschland und haben klassische Printanzeigen weitgehend abgelöst. Makler und private Anbieter stellen dort Exposés mit Bildern, Grundrissen, Objektdaten und Kontaktmöglichkeiten ein; Suchende können über Filter (Ort, Preisrahmen, Zimmerzahl, Wohnfläche) gezielt passende Angebote finden und Anfragen direkt über das Portal an den Anbieter richten.
Für Makler sind Portale ein wesentlicher Akquise- und Vermarktungskanal: Über sogenannte Schnittstellen (OpenImmo-Standard) werden Objektdaten aus der Maklersoftware automatisiert an mehrere Portale gleichzeitig übertragen (Multi-Channel-Publishing). Die meisten großen Portale arbeiten mit einem Provisions- oder Abomodell für gewerbliche Anbieter, während private Inserenten häufig zeitlich begrenzt kostenfrei oder gegen Einzelgebühr inserieren können.
Rechtlich unterliegen Betreiber und Anbieter auf Immobilienportalen den allgemeinen telemedien- und datenschutzrechtlichen Vorgaben (u. a. Impressumspflicht, DSGVO-konforme Verarbeitung von Interessentendaten) sowie den lauterkeitsrechtlichen Grundsätzen gegen irreführende Angaben (§ 5 UWG), etwa bei unrichtigen Angaben zu Wohnfläche oder energetischem Zustand im Inserat.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler pflegt ein neues Verkaufsobjekt einmal in seiner Maklersoftware und veröffentlicht es per Schnittstelle gleichzeitig auf ImmoScout24, Immowelt und der eigenen Kanzleiwebsite. Innerhalb weniger Stunden gehen über das Portal die ersten Kontaktanfragen von Interessenten ein.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage für Immobilienportale als solche. Es gelten die allgemeinen telemedienrechtlichen Pflichten (u. a. Impressumspflicht), die DSGVO bei der Verarbeitung von Nutzer- und Interessentendaten sowie das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG) bei irreführenden Objektangaben.