Datenschutzerklärung (Makler)

Auch: Datenschutzhinweise Makler · Datenschutzinformation Immobilienmakler

Die Datenschutzerklärung eines Maklers informiert betroffene Personen – etwa Interessenten, Auftraggeber oder Vertragsparteien – darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben, wofür sie verwendet und an wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden.

Ausführliche Erklärung

Immobilienmakler verarbeiten im Tagesgeschäft eine Vielzahl personenbezogener Daten: Kontaktdaten von Interessenten, Bonitätsauskünfte, Ausweiskopien im Rahmen der Geldwäscheprüfung, Objektunterlagen mit Bezug zu Eigentümern sowie Kommunikationsdaten aus CRM-Systemen und Immobilienportalen. Nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, betroffene Personen bei Erhebung der Daten proaktiv über bestimmte Mindestinhalte zu informieren – unabhängig davon, ob die Daten direkt bei der Person selbst (Art. 13) oder aus anderer Quelle (Art. 14) erhoben werden.

Eine vollständige Datenschutzerklärung eines Maklers muss unter anderem folgende Angaben enthalten: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (und ggf. des Datenschutzbeauftragten), die Zwecke der Datenverarbeitung (z. B. Objektvermittlung, Bonitätsprüfung, Geldwäscheprävention), die Rechtsgrundlage der jeweiligen Verarbeitung, Kategorien von Empfängern (etwa Finanzierungspartner, Notare, Auskunfteien), die Speicherdauer sowie einen Hinweis auf die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) und das Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.

In der Praxis erscheint die Datenschutzerklärung sowohl auf der Website des Maklers als auch – in kompakter Form – im Rahmen von Exposé-Versand, Besichtigungsterminen und Vertragsunterlagen, da bei jeder neuen Datenerhebung (z. B. Erfassung eines Interessenten mit Namen und Telefonnummer) grundsätzlich erneut informiert werden muss, sofern die Person die Information nicht bereits erhalten hat. Fehlt eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung oder ist sie unvollständig, drohen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO sowie Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler erfasst die Kontaktdaten eines Kaufinteressenten über ein Online-Kontaktformular. Zusammen mit der Bestätigungsmail erhält der Interessent einen Link zur Datenschutzerklärung, in der erläutert wird, dass seine Daten zur Objektvermittlung sowie – bei ernsthaftem Interesse – zur Bonitätsprüfung genutzt und an den Verkäufer weitergegeben werden können.

Rechtsgrundlage

  • Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Direkterhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person.
  • Art. 14 DSGVO – Informationspflicht, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden.
  • Art. 83 DSGVO – Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Informationspflichten.

Verwandte Begriffe