Plattenfundament
Auch: Bodenplatte · Fundamentplatte · Flächengründung
Ein Plattenfundament (auch Bodenplatte genannt) ist eine durchgehende Stahlbetonplatte unter der gesamten Grundfläche eines Gebäudes, die die Gebäudelasten flächig auf den Baugrund verteilt, statt sie punktuell über Einzel- oder Streifenfundamente abzuleiten.
Ausführliche Erklärung
Plattenfundamente zählen zu den Flächengründungen und kommen insbesondere bei geringer Tragfähigkeit des Baugrunds, hohen Gebäudelasten, wenig setzungsempfindlichen Bauwerken oder wenn eine durchgehende Bodenplatte ohnehin funktional benötigt wird (z. B. als Kellersohle) zum Einsatz. Im Vergleich zu Einzel- oder Streifenfundamenten verteilt die Bodenplatte die Lasten über die gesamte Aufstandsfläche und reduziert dadurch die Flächenpressung auf den Baugrund, was ungleichmäßige Setzungen minimieren kann.
Die Wahl des Fundamenttyps – Einzel-, Streifen- oder Plattenfundament bzw. Tiefgründung über Pfähle – ergibt sich aus einem Baugrundgutachten, das die Tragfähigkeit, den Grundwasserstand und mögliche Setzungsrisiken untersucht. Die geotechnische Bemessung erfolgt in Deutschland nach Eurocode 7 (DIN EN 1997-1) in Verbindung mit der deutschen Ergänzungsnorm DIN 1054 ("Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau"). Plattenfundamente werden häufig zusätzlich als "weiße Wanne" mit wasserundurchlässigem Beton ausgeführt, wenn drückendes Grundwasser vorliegt.
Für Makler und Bauherren ist relevant, dass ein Plattenfundament typischerweise höhere Materialkosten als punktuelle Gründungen verursacht, dafür aber bei schwierigen Baugrundverhältnissen oft die wirtschaftlichere und risikoärmere Lösung darstellt.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Einfamilienhaus auf wenig tragfähigem, leicht setzungsempfindlichem Baugrund empfiehlt der Statiker anstelle von Streifenfundamenten ein durchgehendes Plattenfundament, um die Gebäudelasten gleichmäßig zu verteilen und ungleichmäßige Setzungen zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
- DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) i. V. m. DIN 1054 – maßgebliche Normen für Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau, einschließlich der Bemessung von Flächengründungen.
- Keine eigenständige gesetzliche Regelung des Plattenfundaments als Bauteil; die konkrete Gründungsart ergibt sich aus dem Baugrundgutachten und der statischen Bemessung im Genehmigungsverfahren.