Betonskelettbau

Auch: Stahlbetonskelettbau · Skelettbauweise aus Beton

Der Betonskelettbau ist eine Konstruktionsweise, bei der ein Tragwerk aus Stahlbetonstützen, -unterzügen und -decken die gesamte Lastabtragung übernimmt. Die Außenwände sind dabei nicht tragend und lediglich raumabschließend (Ausfachung).

Ausführliche Erklärung

Charakteristisch für den Betonskelettbau ist die klare Trennung von Tragfunktion und Raumabschluss: Vertikale Lasten werden über ein Raster aus Stützen in die Decken bzw. Unterzüge und von dort in die Fundamente abgeleitet, während Fassade und Innenwände als nicht tragende Ausfachung ausgeführt werden können (z. B. in Leichtbauweise, Mauerwerk oder Glasfassade). Dies verschafft Bauherren und Nutzern hohe Flexibilität bei der Grundrissgestaltung, da Innenwände weitgehend frei versetzt oder entfernt werden können, ohne die Standsicherheit zu beeinträchtigen.

Der Betonskelettbau wird sowohl in Ortbeton- als auch in Fertigteilbauweise (siehe Montagebau) ausgeführt und ist die vorherrschende Konstruktionsweise bei mehrgeschossigen Büro-, Gewerbe- und Industriebauten sowie bei Parkhäusern. Die statische Bemessung der Stahlbetonstützen, -unterzüge und -decken erfolgt nach Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1) mit nationalem Anhang. Für die Immobilienbewertung ist der Betonskelettbau relevant, weil er auf eine hohe Umnutzungsflexibilität und geringere Abhängigkeit der Grundrissgestaltung von tragenden Wänden hinweist – ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung von Drittverwendungsfähigkeit und Umbaupotenzial einer Gewerbeimmobilie.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bürogebäude wird als Betonskelettbau errichtet: Ein regelmäßiges Stützenraster trägt die Decken, während die Fassade als vorgehängte Glas-Aluminium-Konstruktion ausgeführt ist. Bei einem späteren Mieterwechsel lassen sich die nicht tragenden Trennwände flexibel an den neuen Flächenbedarf anpassen.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) mit nationalem Anhang – maßgebliche Bemessungsnorm für Stahlbetontragwerke, einschließlich Stützen, Unterzüge und Decken im Skelettbau.
  • Keine eigenständige gesetzliche Regelung des Betonskelettbaus als Bauweise; bauordnungsrechtliche Vorgaben ergeben sich aus den Landesbauordnungen.

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