Betonskelettbauweise
Auch: Stahlbetonskelettbauweise · Betonskelettbau
Die Betonskelettbauweise ist eine Konstruktionsform des Hochbaus, bei der ein regelmäßiges Raster aus Stahlbetonstützen und -unterzügen (oder Flachdecken) die gesamte Lastabtragung übernimmt, während Außen- und Innenwände als nicht tragende Ausfachung ausgeführt werden.
Ausführliche Erklärung
Kennzeichnend für die Betonskelettbauweise ist die klare Trennung von Tragstruktur und Raumabschluss: Vertikale Lasten werden über Stützen in Decken bzw. Unterzüge und von dort ins Fundament abgeleitet, sodass Fassade und Innenwände frei – etwa als Leichtbauwände, Mauerwerk oder Vorhangfassade – gestaltet und bei Umbauten weitgehend unabhängig von der Statik versetzt werden können. Diese Bauweise ist die vorherrschende Konstruktionsform bei mehrgeschossigen Büro-, Verwaltungs- und Gewerbebauten sowie bei Parkhäusern, weil sie hohe Flexibilität bei der Grundrissgestaltung und spätere Umnutzungen erleichtert. Ausgeführt wird sie sowohl in Ortbeton- als auch in Fertigteilbauweise; die statische Bemessung der Stützen, Unterzüge und Decken erfolgt nach Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1) mit nationalem Anhang.
Da bei reinen Skelettkonstruktionen die Wände keine aussteifende Funktion übernehmen, ist zusätzlich eine geeignete Aussteifung des Gebäudes gegen Horizontallasten wie Wind erforderlich – meist über Treppenhauskerne, Aufzugsschächte oder gezielt eingesetzte Wandscheiben. Für Makler und Bewertungspraxis ist die Betonskelettbauweise ein wichtiges Indiz für hohe Drittverwendungsfähigkeit und Umnutzungspotenzial einer Gewerbeimmobilie, da sich Grundrisse ohne Eingriff in die Tragstruktur verändern lassen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bürogebäude wird in Betonskelettbauweise errichtet: Ein Stützenraster von 7,50 Metern trägt die Geschossdecken, während die Fassade als vorgehängte Glaskonstruktion ausgeführt ist. Bei einer späteren Umnutzung zu Wohnraum lassen sich die nicht tragenden Trennwände flexibel an neue Grundrisse anpassen.
Rechtsgrundlage
- DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) mit nationalem Anhang – maßgebliche Bemessungsnorm für Stahlbetontragwerke in Skelettbauweise.
- Keine eigenständige gesetzliche Regelung der Bauweise; bauordnungsrechtliche Vorgaben ergeben sich aus den Landesbauordnungen.