Polychlorierte Biphenyle

Auch: PCB · PCB-Belastung

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe chemisch sehr stabiler, schwer abbaubarer Industriechemikalien, die bis zu ihrem Verbot 1989 vor allem in dauerelastischen Fugendichtmassen, Anstrichen und Kondensatoren verwendet wurden. Sie stehen im Verdacht, krebserregend zu sein und können in Innenräumen zu gesundheitlich relevanten Raumluftbelastungen führen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist PCB vor allem bei Gebäuden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren relevant, insbesondere bei Betonfertigteilbauten (Plattenbauten) und Gewerbeimmobilien:

  • Fundstellen: PCB-haltige Fugendichtmassen wurden vor allem in Beton-Fertigteilbauten (z. B. Plattenbauten, Schulen, Verwaltungsgebäude) zwischen Bauteilfugen, aber auch in manchen Anstrichen, Klebstoffen und Isolierglasrandverbunden aus dieser Zeit verwendet.
  • Gefährdungsgrad: Da PCB aus den Fugenmassen ausgast und sich in angrenzenden Bauteilen (Beton, Putz, Holz) anreichern kann, ist auch nach Entfernung der ursprünglichen Fugen häufig eine sogenannte Sekundärkontamination der Umgebungsbauteile zu berücksichtigen.
  • Grenzwerte: Die PCB-Richtlinie der Innenministerkonferenz unterscheidet Konzentrationen in der Raumluft: Werte unter 300 ng/m³ gelten als unbedenklich, zwischen 300 und 3.000 ng/m³ wird eine Sanierung empfohlen, über 3.000 ng/m³ besteht dringender Handlungsbedarf.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Verdacht (Baujahr, Bauart, sichtbare Fugendichtmassen) sollte eine Raumluftmessung bzw. Materialprobe empfohlen werden. Ein bekannter PCB-Befund ist offenbarungspflichtig und stellt einen erheblichen wertmindernden Faktor dar.
  • Sanierungskosten: Je nach Umfang der Kontamination und erforderlicher Bauteilsanierung (Austausch von Fugen, ggf. Betonabtrag) können die Kosten von einigen tausend bis zu mehreren hunderttausend Euro bei größeren Objekten reichen.

Beispiel aus der Praxis

Beim Verkauf eines Bürogebäudes aus den 1970er-Jahren mit sichtbaren Betonfertigteilfugen empfiehlt der Makler dem Verkäufer eine PCB-Raumluftmessung. Das Ergebnis liegt bei 1.200 ng/m³, sodass eine Sanierungsempfehlung ausgesprochen und dies dem Käufer im Exposé mitgeteilt wird.

Rechtsgrundlage

  • PCB-Richtlinie – Richtlinie der Innenministerkonferenz zur Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Gebäude.
  • EU-POP-Verordnung (EU) 2019/1021 – regelt heute das Herstellungs- und Verwendungsverbot von PCB; ursprünglich wurde die Verwendung 1989 durch die PCB-Verbotsverordnung untersagt, später in die Chemikalien-Verbotsverordnung überführt.
  • § 434 BGB – Ein verschwiegener PCB-Befund kann einen erheblichen Sachmangel begründen.

Verwandte Begriffe