Primärenergiebedarf

Auch: Primärenergiekennwert

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie insgesamt notwendig ist, um ein Gebäude zu beheizen, zu kühlen, zu lüften und mit Warmwasser zu versorgen – einschließlich der Energie, die schon vor der Anlieferung an das Gebäude für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers aufgewendet wurde. Er ist der zentrale Kennwert im Energieausweis und für die Einstufung als Effizienzhaus.

Ausführliche Erklärung

Für die Maklerpraxis ist der Unterschied zwischen End- und Primärenergiebedarf wichtig, weil beide Werte im Energieausweis auftauchen, aber unterschiedliche Aussagen treffen:

  • Abgrenzung zum Endenergiebedarf: Der Endenergiebedarf beschreibt die Energiemenge, die tatsächlich am Gebäude ankommt (z. B. Kilowattstunden Gas oder Strom). Der Primärenergiebedarf rechnet diesen Wert über den Primärenergiefaktor des jeweiligen Energieträgers hoch (oder herunter) und bewertet damit die Klimafreundlichkeit der gesamten Energieversorgungskette – nicht nur den Verbrauch am Gebäude selbst.
  • Bedeutung für die Effizienzhaus-Einstufung: Der Primärenergiebedarf ist die zentrale Bezugsgröße im Referenzgebäudeverfahren nach GEG: Er darf einen bestimmten Prozentsatz des Werts eines fiktiven Referenzgebäudes nicht überschreiten (z. B. maximal 55 % beim "Effizienzhaus 55").
  • Warum ein Gebäude mit Wärmepumpe gut abschneidet: Da Strom aus dem Netz einen relativ günstigen Primärenergiefaktor hat (aktuell 1,8, mit sinkender Tendenz durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien im Strommix) und Wärmepumpen sehr wenig Endenergie benötigen, erzielen wärmepumpenbeheizte Gebäude oft einen niedrigen Primärenergiebedarf und damit eine gute Effizienzklasse.
  • Berechnungsgrundlage: Die Berechnung erfolgt bei Nichtwohngebäuden regelmäßig, bei Wohngebäuden meist vereinfacht nach DIN V 18599 bzw. den in der GEG-Anlage vorgegebenen Verfahren.
  • Praxisrelevanz: Käufer verwechseln den Primärenergiebedarf häufig mit dem tatsächlichen Verbrauch oder den zu erwartenden Heizkosten – der Makler sollte erklären, dass es sich um einen normierten Vergleichswert handelt, der die energetische Gesamtqualität des Gebäudes abbildet, nicht die individuellen Heizgewohnheiten der Bewohner.

Beispiel aus der Praxis

Zwei baugleiche Häuser haben denselben Endenergiebedarf von 100 kWh/(m²a). Haus A wird mit einer Gasheizung beheizt (Primärenergiefaktor Erdgas: 1,1), Haus B mit einer Wärmepumpe (Primärenergiefaktor Strom: 1,8, aber deutlich geringerer Endenergiebedarf durch die hohe Effizienz der Anlage). Trotz höherem Primärenergiefaktor des Stroms schneidet Haus B im Primärenergiebedarf meist besser ab, weil die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärme erzeugt.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert den Primärenergiebedarf als zentrale Bezugsgröße für Neubauanforderungen und Energieausweise.
  • DIN V 18599 – normiert das Berechnungsverfahren für den Primärenergiebedarf von Gebäuden.

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