Recyclingbaustoff
Auch: RC-Baustoff · Recycling-Baustoff
Ein Recyclingbaustoff (RC-Baustoff) ist ein mineralischer Baustoff, der durch Aufbereitung – Sortieren, Brechen und Klassieren – von mineralischen Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen gewonnen wird und Primärbaustoffe wie Kies oder Naturstein ersetzen kann.
Ausführliche Erklärung
Recyclingbaustoffe entstehen typischerweise aus Beton-, Ziegel-, Fliesen-, Klinker- oder Kalksandsteinabbruch, der auf Recyclinganlagen zerkleinert, von Störstoffen befreit und in verschiedenen Körnungen bereitgestellt wird. Seit dem 1. August 2023 regelt die bundesweit einheitliche Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Teil der sogenannten Mantelverordnung – die Anforderungen an Güte, Schadstoffgrenzwerte und zulässige Einbauweisen mineralischer Ersatzbaustoffe, zu denen Recyclingbaustoffe neben Bodenmaterial und bestimmten industriellen Nebenprodukten zählen. Die Verordnung löst damit die zuvor uneinheitlichen Länderregelungen ab und schafft bundesweit vergleichbare Qualitätsanforderungen.
Typische Einsatzgebiete von Recyclingbaustoffen sind Tragschichten im Straßen- und Wegebau, Verfüllmaterial sowie – als Recyclingzuschlag – die Herstellung von Recyclingbeton. Für Bauherren und Projektentwickler sind Recyclingbaustoffe zunehmend relevant, weil Nachhaltigkeitszertifizierungen (z. B. DGNB) und öffentliche Ausschreibungen häufig einen Mindestanteil an Recyclingmaterial verlangen oder honorieren und der Einsatz Rohstoffe schont sowie Deponievolumen spart. Der grundlegende Aufbereitungsprozess ist unter Baustoffrecycling beschrieben, das Ausgangsmaterial unter Bauabfall.
Beispiel aus der Praxis
Beim Rückbau eines Bürogebäudes wird der anfallende Betonabbruch vor Ort gebrochen und als Recyclingbaustoff im Unterbau der neuen Parkflächen desselben Grundstücks eingebaut. Der Einsatz entspricht den Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und reduziert sowohl den Bedarf an Primärbaustoffen als auch die Entsorgungskosten.
Rechtsgrundlage
- Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – bundeseinheitliche Anforderungen an Güte und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe, einschließlich Recyclingbaustoffen, seit 1. August 2023.