Rohbau II
Auch: Rohbaustufe 2
"Rohbau II" bezeichnet in Bautenstandsberichten und Wertgutachten die Fortschrittsstufe nach Rohbau I: Das Gebäude ist bereits eingedeckt und wetterdicht, Fenster und Außentüren sind roh eingesetzt, der eigentliche Innenausbau hat aber noch nicht begonnen.
Ausführliche Erklärung
Rohbau II baut auf Rohbau I auf und markiert den Zeitpunkt, an dem das Gebäude im Wesentlichen witterungsgeschützt ("wetterdicht") ist. Typische Merkmale:
- Dachdeckung ist fertiggestellt, einschließlich Dachrinnen und Fallrohre,
- Fenster und Außentüren sind eingesetzt (roh, d. h. ohne Endmontage von Beschlägen/Griffen im fertigen Ausbaustandard),
- der Rohbau ist damit witterungsunabhängig für die nachfolgenden Innenarbeiten (Rohinstallation, Innenputz, Estrich).
Praxisrelevanz für Makler:
- Rohbau II entspricht in etwa dem Bautenstand, ab dem die Innengewerke (Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen) beginnen können, weil das Gebäude nun geschützt vor Witterungseinflüssen ist.
- Wie bei Rohbau I ist auch hier die exakte Abgrenzung nicht gesetzlich vereinheitlicht; unterschiedliche Sachverständige oder Bauträger können die Stufe leicht abweichend definieren, insbesondere hinsichtlich Fassadenarbeiten.
- Für Kaufinteressenten, die eine Bauträgerwohnung im Bau besichtigen, ist "Rohbau II" oft der erste Zeitpunkt, ab dem sich Raumproportionen, Lichteinfall und Ausblick realistisch beurteilen lassen.
- Für die Finanzierung ist der Übergang von Rohbau I zu Rohbau II regelmäßig ein weiterer Auszahlungsschritt bei Bautenstandsberichten.
Beispiel aus der Praxis
Bei der zweiten Baubegehung stellt der Sachverständige fest, dass das Dach vollständig eingedeckt und die Fenster eingesetzt sind – das Gebäude gilt damit als "Rohbau II" bzw. wetterdicht. Ab diesem Zeitpunkt können die Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallateure mit der Rohinstallation im Gebäudeinneren beginnen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Wie bei Rohbau I handelt es sich um eine in der Bau- und Finanzierungspraxis übliche, nicht gesetzlich normierte Bautenstandsklassifizierung.