Rundbogenfenster

Auch: Bogenfenster · Rundbogenfenster mit Kämpfer

Ein Rundbogenfenster ist ein Fenster, dessen oberer Abschluss nicht gerade, sondern in einem durchgehenden Halbkreisbogen ausgeführt ist. Es prägt seit der Romanik und Renaissance immer wieder das Erscheinungsbild historischer sowie historisierender Fassaden und gilt als klassisches, repräsentatives Gestaltungselement.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist das Rundbogenfenster vor allem bei Altbauten, denkmalgeschützten Objekten und historisierenden Neubauten ein prägendes Wertmerkmal, das jedoch auch praktische Besonderheiten mit sich bringt:

  • Bauformen: Neben dem klassischen, vollständig gerundeten Rundbogenfenster gibt es den Segmentbogen (flacherer, nur teilweise gerundeter Abschluss) sowie Varianten mit Kämpfer (horizontaler Zwischenriegel, der den Bogenteil vom unteren rechteckigen Fensterteil trennt und meist als eigenes, oft feststehendes Oberlicht ausgeführt ist).
  • Funktionale Einschränkungen: Der gebogene obere Fensterteil ist häufig als feststehende Verglasung (Festverglasung) ausgeführt, während nur der untere, rechteckige Fensterteil zu öffnen ist; dies wirkt sich auf Lüftungsmöglichkeiten und Reinigungsaufwand aus.
  • Sanierung und Austausch: Der Austausch von Rundbogenfenstern gegen moderne, energetisch bessere Fenster ist konstruktiv und handwerklich aufwendiger und teurer als bei rechteckigen Standardfenstern, da Sonderanfertigungen mit gebogenem Rahmenprofil notwendig sind.
  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die charakteristische Rundbogenform des Fensters häufig integraler Bestandteil des Schutzguts; ein Austausch gegen rechteckige Fenster oder eine Änderung der Fensterteilung bedarf regelmäßig einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
  • Praxisrelevanz: Der Makler sollte bei der Vermarktung historischer Gebäude die Rundbogenfenster als stilprägendes Merkmal hervorheben, gleichzeitig aber auf mögliche höhere Sanierungskosten und denkmalschutzrechtliche Auflagen hinweisen.

Beispiel aus der Praxis

Eine gründerzeitliche Stadtvilla besitzt im Erdgeschoss durchgängig Rundbogenfenster mit Kämpfer und feststehendem Oberlicht, die im Rahmen der Denkmalauflagen originalgetreu saniert statt ausgetauscht werden müssen.

Rechtsgrundlage

  • Denkmalschutzgesetze der Länder – Bei denkmalgeschützten Gebäuden Genehmigungspflicht für Austausch oder Veränderung stilprägender Rundbogenfenster.
  • Ohne Denkmalschutz keine spezielle Rechtsgrundlage; allgemeine Anforderungen an Fenster (Wärmeschutz, Standsicherheit) gelten unverändert.

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