Sachkundigenprüfung
Auch: Prüfung durch einen Sachkundigen · Sachkundigencheck
Bei einer Sachkundigenprüfung wird eine technische Anlage oder ein Arbeitsmittel – etwa eine elektrische Anlage, ein Notstromaggregat oder ein Aufzug – von einer aufgrund Ausbildung und praktischer Erfahrung fachlich geeigneten Person (dem „Sachkundigen") auf ihren betriebssicheren Zustand hin überprüft.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff „Sachkundiger" stammt ursprünglich aus dem berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzrecht und bezeichnet eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und praktischen Erfahrung in der Lage ist, den sicheren Zustand eines Prüfobjekts – etwa einer elektrischen Anlage, einer Leiter, eines Regalsystems oder eines Notstromaggregats – zu beurteilen. Typische Sachkundige sind beispielsweise Meister, Techniker oder erfahrene Fachkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde der traditionelle Begriff des „Sachkundigen" im staatlichen Regelwerk weitgehend durch den Begriff der „befähigten Person" ersetzt, die dort die eigentlichen Prüfvorgaben für Arbeitsmittel definiert. In der betrieblichen Praxis und in zahlreichen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat sich der Begriff „Sachkundiger" bzw. „Sachkundigenprüfung" jedoch weiterhin für bestimmte wiederkehrende technische Prüfungen der Gebäude- und Anlagentechnik gehalten.
Für Immobilien relevant ist die Sachkundigenprüfung vor allem bei technischen Anlagen, deren Ausfall sicherheitsrelevante Folgen haben kann, etwa:
- Notstromaggregate/Netzersatzanlagen: regelmäßige Probeläufe und Funktionsprüfungen
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: wiederkehrende Prüfungen auf ordnungsgemäßen Zustand
- Aufzugsanlagen und Sicherheitseinrichtungen: technische Prüfungen im Rahmen der Wartungspflicht
Für Verwalter und Eigentümer von Gewerbeimmobilien ist die lückenlose Dokumentation solcher Prüfungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der technischen Due Diligence von Bedeutung: Fehlende oder überfällige Sachkundigenprüfungen können auf Instandhaltungsrückstände und Haftungsrisiken hindeuten.
Beispiel aus der Praxis
Bei der jährlichen Wartung eines Notstromaggregats in einer Gewerbeimmobilie führt ein qualifizierter Techniker eine Sachkundigenprüfung durch: Er kontrolliert Funktionsfähigkeit, Sicherheitseinrichtungen und Ladezustand der Batterien und dokumentiert das Ergebnis im Prüfprotokoll, das der Verwalter für die nächste Due-Diligence-Prüfung bereithält.
Rechtsgrundlage
Keine eigene bundesrechtliche Kodifikation unter dem Begriff „Sachkundigenprüfung". Die vergleichbaren staatlichen Prüfpflichten für Arbeitsmittel und Anlagen ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die hierfür allerdings den Begriff der „befähigten Person" verwendet; ergänzend gelten die einschlägigen Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).