Satzung
Auch: Kommunale Satzung · Gemeindesatzung
Eine Satzung ist eine von einer Gemeinde oder einem anderen Träger der Selbstverwaltung im Rahmen ihrer Rechtsetzungsbefugnis erlassene Rechtsnorm. Im Immobilienbereich begegnet der Begriff vor allem als Beschlussform des Bebauungsplans sowie bei kommunalen Abgabensatzungen.
Ausführliche Erklärung
Gemeinden verfügen kraft ihres verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) über eine eigene Rechtsetzungsbefugnis: Sie können durch Satzung generell-abstrakte Regelungen für ihr Gebiet treffen. Grundlage und Verfahren richten sich nach den Gemeindeordnungen der Länder sowie den jeweiligen Fachgesetzen.
Für die Immobilienpraxis ist die Satzungsform vor allem in zwei Zusammenhängen relevant:
- Bebauungsplan als Satzung: Nach § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung. Damit erhält er den Rang einer verbindlichen, für jedermann geltenden Rechtsnorm, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet regelt. Bestimmte Bebauungspläne bedürfen zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde; im Übrigen wird der Satzungsbeschluss durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam.
- Kommunale Abgabensatzungen: Auf Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder erlassen Gemeinden Satzungen zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren, etwa Ausbaubeitragssatzungen für Straßenbaumaßnahmen oder Satzungen zu Erschließungsbeiträgen.
Daneben existieren zahlreiche weitere gemeindliche Satzungen mit Immobilienbezug, etwa Erhaltungssatzungen, Veränderungssperren, Gestaltungssatzungen oder Stellplatzsatzungen. Gemeinsam ist allen Satzungsformen, dass sie durch einen förmlichen Beschluss des Gemeinderats (oder eines entsprechenden Gremiums) zustande kommen und erst mit ordnungsgemäßer Bekanntmachung in Kraft treten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Gemeinderat beschließt einen Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet als Satzung. Nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde ist der Plan für alle Grundstückseigentümer im Plangebiet verbindlich; Bauanträge werden künftig an seinen Festsetzungen gemessen.
Rechtsgrundlage
- § 10 BauGB – Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
- Gemeindeordnungen der Länder – Regeln allgemeine Voraussetzungen, Zuständigkeit und Verfahren gemeindlicher Satzungen.