Self-Guided-Tour
Auch: Selbstbesichtigung · Unbegleitete Besichtigung
Bei einer Self-Guided-Tour besichtigen Interessenten die Immobilie eigenständig und ohne persönliche Begleitung durch den Makler – der Zugang erfolgt meist über ein digitales Schließsystem (Smart Lock), einen zeitlich begrenzten Zugangscode oder eine App, während der Makler die Besichtigung digital überwacht oder nachträglich auswertet.
Ausführliche Erklärung
Das Konzept stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Markt (dort verbreitet z. B. über Anbieter wie Rently oder Zillow) und gewinnt auch in Deutschland zunehmend Interesse, insbesondere im Vermietungsgeschäft mit hoher Besichtigungsfrequenz.
Wichtige Praxispunkte:
- Technische Umsetzung: Ein Smart-Lock oder eine Schlüsselbox mit zeitlich begrenztem Zugangscode ermöglicht dem Interessenten den Zutritt zu einem vorab gebuchten Zeitfenster; teilweise wird der Besuch per Kamera oder Bewegungsmelder protokolliert.
- Vorteile für den Makler: Deutliche Zeitersparnis bei Objekten mit vielen Besichtigungsanfragen (insbesondere Vermietung), flexiblere Terminwahl für Interessenten außerhalb üblicher Geschäftszeiten, Skalierbarkeit bei Massenbesichtigungen bei Neubauprojekten.
- Haftungs- und Sicherheitsfragen: Der Makler bleibt gegenüber dem Eigentümer verantwortlich für die Sicherheit des Objekts während der unbeaufsichtigten Besichtigung; eine sorgfältige Identitätsprüfung des Interessenten vorab (z. B. Ausweiskopie, Bonitätsauskunft bei Mietinteressenten) sowie eine Zeitbegrenzung des Zugangs sind daher üblich. Auch die Berufshaftpflichtversicherung des Maklers sollte dieses Szenario abdecken.
- Verkehrssicherungspflicht: Trotz fehlender persönlicher Anwesenheit bleibt zu klären, wer bei einem Unfall des Interessenten während der Selbstbesichtigung haftet (Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers/Verwalters).
- Datenschutz: Wird der Zugang per App mit Identitätsnachweis und ggf. Videoüberwachung dokumentiert, sind die Vorgaben der DSGVO zur Datenminimierung und Informationspflicht zu beachten.
- Marktrelevanz in Deutschland: Noch ein Nischenkonzept, das bislang vor allem von PropTech-orientierten Maklerbüros und bei Neubau-Massenvermietungen eingesetzt wird; die persönliche Besichtigung bleibt der Regelfall.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter mit hoher Nachfrage nach einer neu gebauten Wohnanlage bietet vorqualifizierten Mietinteressenten eine Self-Guided-Tour an: Nach Online-Terminbuchung und Identitätsprüfung erhalten sie per App für 30 Minuten einen digitalen Zugangscode für die Musterwohnung, ohne dass ein Mitarbeiter vor Ort sein muss.
Rechtsgrundlage
- § 34c GewO – Grundlage der Maklererlaubnis; die Verantwortlichkeit des Maklers für ordnungsgemäße Objektbetreuung bleibt auch bei unbeaufsichtigten Besichtigungen bestehen.
- DSGVO – bei digitaler Identitätsprüfung, Zugangsprotokollierung oder Videoüberwachung im Rahmen der Selbstbesichtigung.
- Allgemeine zivilrechtliche Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers/Verwalters gegenüber besuchenden Dritten.