Seniorengerechtes Wohnen
Auch: Altersgerechtes Wohnen · Barrierearmes Wohnen · Seniorenwohnen
Seniorengerechtes Wohnen bezeichnet Wohnraum, der durch bauliche Maßnahmen – etwa schwellenlose Zugänge, breitere Türen, bodengleiche Duschen und gute Erreichbarkeit von Alltagsversorgung – auf die körperlichen Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist, ohne zwingend vollständig barrierefrei im Sinne der DIN-Norm zu sein.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff wird im Maklermarkt uneinheitlich verwendet und liegt zwischen „altersgerecht" (reduzierte Stufen, rutschfeste Böden, gute Beleuchtung) und „barrierefrei" (uneingeschränkte, auch rollstuhlgerechte Nutzbarkeit nach DIN 18040-2). Seniorengerechte Wohnungen müssen die strengen Vorgaben der Norm nicht vollständig erfüllen, orientieren sich aber häufig an deren Kernanforderungen: stufenloser Zugang, ausreichende Bewegungsflächen in Bad und Küche, Haltegriffe und in der Regel eine Lage im Erdgeschoss oder mit Aufzug.
Für Makler ist die Unterscheidung wichtig, weil „seniorengerecht" ein Marketingbegriff ohne feste rechtliche Definition ist – anders als „barrierefrei", das über die DIN 18040-2 und die Landesbauordnungen konkrete Anforderungen definiert. Bei Vermarktung und Exposé-Erstellung sollte daher genau beschrieben werden, welche konkreten Merkmale (Türbreiten, Schwellenhöhen, Aufzug, Notrufsystem) tatsächlich vorhanden sind, um Irreführung zu vermeiden.
Relevanz hat der Begriff zudem für Förderprogramme: Die KfW unterstützt den altersgerechten Umbau von Bestandsimmobilien, wobei sich die technischen Anforderungen ebenfalls an der DIN 18040-2 orientieren.
Beispiel aus der Praxis
Eine Maklerin bewirbt eine Erdgeschosswohnung als „seniorengerecht", weil sie schwellenlos zugänglich ist, eine bodengleiche Dusche besitzt und in Gehweite zu Supermarkt und Arztpraxis liegt. Die Wohnung erfüllt jedoch nicht alle Bewegungsflächenmaße der DIN 18040-2 und ist damit nicht uneingeschränkt rollstuhlgerecht – ein Hinweis, den die Maklerin im Exposé ergänzt, um Interessenten mit Mobilitätseinschränkungen realistisch zu informieren.
Rechtsgrundlage
- DIN 18040-2 – technische Norm für barrierefreies Planen und Bauen von Wohnungen; liefert die fachlichen Maßstäbe, an denen sich seniorengerechte Ausstattung orientiert, ohne dass der Marketingbegriff selbst gesetzlich definiert ist.
- Landesbauordnungen können die Anwendung der DIN 18040 für bestimmte Gebäudekategorien verbindlich vorschreiben.