Stadthaus
Auch: Townhouse · Stadtreihenhaus
Ein Stadthaus ist ein schmales, meist drei- bis viergeschossiges Wohnhaus in städtischer Lage, das architektonisch dem angelsächsischen "Townhouse" nachempfunden ist. Charakteristisch sind eine geringe Grundfläche, eine vertikale Raumaufteilung über mehrere Etagen und oft ein kleiner Vorgarten oder Hofbereich.
Ausführliche Erklärung
Stadthäuser sind seit den 2000er-Jahren fester Bestandteil innerstädtischer Nachverdichtungsprojekte, insbesondere auf schmalen Baulücken- oder Konversionsgrundstücken. Für den Makler relevante Aspekte:
- Bauform: In der Regel Einzel- oder Reihenbebauung mit Grundstücksbreiten von oft nur 5-8 Metern und entsprechend kompakter Erschließung (Treppenhaus über alle Geschosse statt Flurwohnungen).
- Zielgruppe: Meist Familien oder Paare, die urbane Zentralität mit dem Wohngefühl eines Einfamilienhauses (eigener Eingang, eigenes Grundstück, oft eigene Garage) verbinden möchten – eine Marktnische zwischen Reihenhaus im Umland und Eigentumswohnung.
- Abgrenzung: Vom klassischen Reihenhaus unterscheidet sich das Stadthaus meist durch eine urbanere, verdichtete Bauweise und häufig eine anspruchsvollere Architektursprache (Klinker-, Putz- oder Glasfassaden); von der Stadtvilla durch die schmalere, meist gereihte statt freistehende Bauform.
- Erschließung und Grundriss: Typisch sind Wohnen/Küche im Erdgeschoss, Schlafzimmer in den Obergeschossen und oft ein Staffelgeschoss mit Dachterrasse. Kellergeschosse werden häufig als Hobby- oder Technikraum genutzt.
- Marktrelevanz: In begehrten Innenstadtlagen erzielen Stadthäuser aufgrund der Seltenheit des Baulandangebots überdurchschnittliche Quadratmeterpreise; die Bewertung erfolgt meist im Vergleichswertverfahren analog zu Reihen- und Doppelhäusern.
- Erwerbsnebenkosten: Wie bei jedem Hauskauf fallen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten an; bei Neubauprojekten oft in Bauträgerverträgen mit Ratenzahlung nach Baufortschritt (MaBV) organisiert.
Beispiel aus der Praxis
Auf einer ehemaligen Industriebrache in Hamburg entstehen zwölf Stadthäuser mit je 140 m² Wohnfläche auf vier Ebenen, eigenem Carport und kleiner Dachterrasse. Die Häuser richten sich an Familien, die eine Alternative zur Eigentumswohnung in derselben Lage suchen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Es gelten die allgemeinen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften (Bebauungsplan, § 34 BauGB bei Innenbereichslagen) sowie – bei Neubau über einen Bauträger – die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).