Stellplatz
Auch: Kfz-Stellplatz · Parkplatz
Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs bestimmt ist, im Unterschied zur Garage jedoch nicht oder nur teilweise umschlossen ist. Bei Neubauten schreiben die Landesbauordnungen in der Regel eine Mindestanzahl an Stellplätzen vor.
Ausführliche Erklärung
Baurechtlich wird zwischen offenem Stellplatz, überdachtem Stellplatz (Carport) und vollständig umschlossener Garage unterschieden. Für die Praxis wichtiger ist die sogenannte Stellplatzpflicht: Nach den Landesbauordnungen der Bundesländer müssen bei der Errichtung von Gebäuden und bei bestimmten Nutzungsänderungen in ausreichender Zahl notwendige Stellplätze oder Garagen geschaffen werden, um den durch die Nutzung ausgelösten ruhenden Verkehr aufzunehmen. Die genaue Anzahl richtet sich meist nach kommunalen Stellplatzsatzungen oder Richtzahlenlisten, die Wohnfläche, Wohneinheiten oder Nutzungsart zugrunde legen.
Da das Bauordnungsrecht Ländersache ist, unterscheiden sich Bezeichnung und Nummerierung der einschlägigen Vorschriften von Bundesland zu Bundesland (z. B. eigene Stellplatzparagraphen in den jeweiligen Landesbauordnungen); ein bundeseinheitlicher Paragraph existiert nicht. Kann die erforderliche Stellplatzzahl auf dem Baugrundstück nicht realisiert werden, sehen viele Landesbauordnungen die Möglichkeit einer Ablösung durch Zahlung eines Ablösebetrags an die Gemeinde vor.
Im Wohnungseigentum ist der Stellplatz häufig Gegenstand eines Sondereigentums oder eines Sondernutzungsrechts, das in der Teilungserklärung einem bestimmten Wohnungseigentum zugeordnet wird. Beim Immobilienverkauf oder der -vermietung ist daher zu klären, ob ein Stellplatz im Eigentum steht, nur mitvermietet ist oder separat erworben werden muss.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen. Nach der örtlichen Stellplatzsatzung sind pro Wohnung 1,2 Stellplätze nachzuweisen. Da auf dem Grundstück nur zehn Stellplätze realisierbar sind, zahlt der Bauträger für die fehlenden Plätze einen Ablösebetrag an die Gemeinde, die damit öffentliche Parkflächen in der Umgebung finanziert.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen der Bundesländer – regeln die Stellplatzpflicht, deren Umfang sowie Ablösemöglichkeiten; die konkreten Paragraphen und Details variieren je Bundesland und werden häufig durch kommunale Stellplatzsatzungen konkretisiert.