Stützmauer
Auch: Stützwand · Böschungsmauer
Eine Stützmauer ist eine bauliche Konstruktion, die einen Höhenunterschied im Gelände oder eine Böschung seitlich abfängt, indem sie den Erddruck des dahinterliegenden Erdreichs aufnimmt und ableitet. Sie kommt insbesondere bei Hanggrundstücken, Terrassierungen und Geländeabtragungen zum Einsatz.
Ausführliche Erklärung
Stützmauern sichern Geländesprünge gegen Abrutschen und ermöglichen dadurch die Nutzung von Hanggrundstücken für Bebauung, Terrassen oder Zufahrten. Konstruktiv unterscheidet man unter anderem:
- Schwergewichtsmauern aus Beton, Naturstein oder Mauerwerk, die allein durch ihr Eigengewicht dem Erddruck standhalten.
- Winkelstützmauern aus Stahlbeton, bei denen die aufgeschüttete Erdmasse selbst zur Standsicherheit beiträgt.
- Trockenmauern als besondere, meist niedrigere Ausführungsform ohne Mörtelverbindung (siehe Trockenmauer).
Die statische Bemessung erfolgt nach den einschlägigen Regeln des Erd- und Grundbaus (u. a. Nachweise gegen Gleiten, Kippen und Grundbruch); bei höheren oder stark belasteten Mauern ist regelmäßig ein Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner erforderlich. Bauordnungsrechtlich sind Stützmauern in den Landesbauordnungen häufig bis zu einer bestimmten Höhe als verfahrensfreies Bauvorhaben eingestuft, oberhalb dieser Grenze wird jedoch eine Baugenehmigung benötigt; die genauen Höhengrenzen und Ausnahmen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und sollten stets im Einzelfall bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Grenznahe Stützmauern können zudem nachbarrechtliche Fragen der Standsicherheit und Entwässerung berühren.
Für Makler ist die Stützmauer bei Hanggrundstücken ein relevantes Prüfthema: Fehlende Genehmigungen, Risse oder unzureichende Entwässerung hinter der Mauer können erhebliche Instandsetzungskosten nach sich ziehen und sollten im Rahmen der Objektbesichtigung dokumentiert werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstück fällt zur Straße hin um zwei Meter ab. Um eine ebene Gartenfläche und eine Garagenzufahrt zu schaffen, lässt der Eigentümer eine Winkelstützmauer aus Stahlbeton errichten, die den Geländesprung abfängt. Da die Mauer höher ist als die in der Landesbauordnung genannte verfahrensfreie Grenze, ist zusätzlich eine Baugenehmigung samt Standsicherheitsnachweis erforderlich.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen der Bundesländer regeln, bis zu welcher Höhe Stützmauern verfahrensfrei errichtet werden dürfen; oberhalb dieser Grenze besteht Genehmigungspflicht.
- Statische Nachweise richten sich nach den allgemeinen Regeln des Erd- und Grundbaus (Standsicherheit, Erddruckberechnung).