Einfriedung
Auch: Einfriedigung · Grundstückseinfriedung
Eine Einfriedung ist jede bauliche oder pflanzliche Anlage, die ein Grundstück gegenüber angrenzenden Grundstücken oder öffentlichen Flächen abgrenzt – etwa ein Zaun, eine Mauer, ein Tor oder eine Hecke. Sie markiert die Grundstücksgrenze und dient zugleich dem Sicht-, Lärm- oder Einbruchschutz.
Ausführliche Erklärung
Einfriedungen können sehr unterschiedlich ausgeführt sein: von einfachen Maschendraht- oder Holzzäunen über Mauern und Hecken bis zu kombinierten Systemen aus Sockelmauer und Zaunelementen. Rechtlich betreffen Einfriedungen zwei Regelungsebenen:
- Bauordnungsrecht: Die Landesbauordnungen stufen Einfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe meist als verfahrensfreie Bauvorhaben ein; überschreitet die Einfriedung diese Höhe oder liegt sie im Außenbereich bzw. an öffentlichen Straßen, kann eine Baugenehmigung erforderlich werden.
- Nachbarrecht: Ob und in welcher Form eine Einfriedungspflicht zwischen Nachbarn besteht (z. B. Pflicht zur gemeinsamen Kostentragung einer ortsüblichen Einfriedung), regeln die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer unterschiedlich; teils bestehen ergänzend ortsübliche Gepflogenheiten, die bei Streitigkeiten herangezogen werden.
Bei Hecken und Bäumen als lebende Einfriedung sind zusätzlich die landesrechtlichen Grenzabstände für Anpflanzungen zu beachten, die je nach Wuchshöhe der Gehölze variieren. Für Makler ist relevant, dass eine grenzüberschreitende oder baurechtlich unzulässige Einfriedung zu Nachbarstreitigkeiten und im Kaufvertrag zu offenzulegenden Risiken führen kann; ein aktueller Lageplan gibt Aufschluss darüber, ob die tatsächliche Einfriedung mit dem Grundstücksverlauf übereinstimmt.
Beispiel aus der Praxis
Zwei benachbarte Einfamilienhausgrundstücke werden durch einen 1,20 m hohen Holzzaun getrennt, der auf der Grenze steht. Da der Zaun die in der Landesbauordnung genannte verfahrensfreie Höhe nicht überschreitet, war für seine Errichtung keine Baugenehmigung erforderlich. Streit entsteht, als ein Nachbar den Zaun durch eine 2,50 m hohe Mauer ersetzen will – hierfür muss er zunächst prüfen, ob dies genehmigungspflichtig ist und ob nachbarrechtliche Abstands- oder Zustimmungserfordernisse gelten.
Rechtsgrundlage
- Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer – regeln Einfriedungspflicht, Kostentragung und Abstände zu Bäumen und Hecken (uneinheitlich je nach Land).
- Landesbauordnungen – bestimmen, ab welcher Höhe eine Einfriedung genehmigungspflichtig ist.