Terrazzo
Auch: Terrazzoboden · Gussterrazzo · Venezianischer Terrazzo
Terrazzo ist ein besonders robuster und dekorativer Bodenbelag, der aus grob- bis feinkörnigem Natursteinsplitt in einer Bindemittelmatrix (Zement oder Kunstharz) besteht. Nach dem Aushärten wird die Oberfläche geschliffen und poliert, sodass die eingebetteten Steinkörner sichtbar werden.
Ausführliche Erklärung
Terrazzo hat in Deutschland vor allem in Altbauten der 1900er- bis 1960er-Jahre Tradition, findet sich aber auch als moderner "Fertigterrazzo" (Betonwerkstein-Platten) im Neubau und in gewerblichen Objekten. Für Makler ist die Unterscheidung wichtig:
- Gussterrazzo (Ortsterrazzo): vor Ort gegossen, nahtlos, hochwertig, typisch für historische Treppenhäuser, Flure und Eingangsbereiche.
- Terrazzoplatten (Betonwerkstein): industriell vorgefertigt, verlegt wie Fliesen, günstiger.
Terrazzo gilt als sehr langlebig, pflegeleicht und wertsteigernd, insbesondere bei sanierten Altbauwohnungen, in denen originaler Terrazzo als Stilmerkmal geschätzt wird – ähnlich wie Stuck oder Dielenböden. Bei der Objektbeschreibung lohnt sich der Hinweis auf den Erhaltungszustand (Risse, Abnutzung, Politur) sowie darauf, ob der Boden original oder nachträglich saniert/geschliffen wurde. In denkmalgeschützten Gebäuden kann der Erhalt historischer Terrazzoböden eine Auflage der Denkmalschutzbehörde sein, was bei Sanierungsvorhaben zu beachten ist.
Beispiel aus der Praxis
In einer Altbauwohnung aus den 1920er-Jahren ist der Flur mit original erhaltenem Gussterrazzo ausgestattet. Der Makler hebt dies im Exposé als besonderes Ausstattungsmerkmal hervor, da solche Böden bei Liebhabern von Altbauten hoch im Kurs stehen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können landesrechtliche Denkmalschutzgesetze den Erhalt historischer Bodenbeläge vorschreiben.