Tonnengewölbe

Auch: Tonnendach (gewölbt) · Rundbogengewölbe

Ein Tonnengewölbe ist eine Deckenkonstruktion mit halbkreis- oder segmentbogenförmigem Querschnitt, der sich über die gesamte Länge eines rechteckigen Raumes gleichbleibend erstreckt. Es zählt zu den ältesten und konstruktiv einfachsten Gewölbeformen im Massivbau.

Ausführliche Erklärung

Beim Tonnengewölbe wird der Bogenquerschnitt entlang einer geraden Achse „durchgezogen", sodass ein längliches, halbrundes oder segmentbogenförmiges Deckengewölbe entsteht – vergleichbar mit einer der Länge nach halbierten Tonne, daher der Name. Konstruktiv leitet das Gewölbe die Lasten nicht punktuell, sondern kontinuierlich entlang der beiden Längsseiten in die tragenden Wände ab; diese müssen entsprechend dimensioniert sein, um den entstehenden seitlichen Schub aufzunehmen, andernfalls können Strebepfeiler oder Widerlager erforderlich sein.

Tonnengewölbe finden sich historisch häufig in Kellern, Kirchen, Klöstern und älteren Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, meist aus Naturstein oder Ziegelmauerwerk errichtet. Weiterentwickelte Formen sind das Kreuzgewölbe (zwei sich rechtwinklig kreuzende Tonnengewölbe) und das Kloster- bzw. Muldengewölbe. In der Immobilienpraxis begegnet das Tonnengewölbe vor allem bei Altbauten, historischen Kellern und denkmalgeschützten Objekten; bei Sanierungen und Umbauten ist auf den Erhalt der Tragfähigkeit sowie – bei denkmalgeschützten Gebäuden – auf denkmalrechtliche Vorgaben zu achten, da Eingriffe in ein Gewölbe die Statik des gesamten Bauwerks beeinflussen können.

Beispiel aus der Praxis

Der Weinkeller eines denkmalgeschützten Gutshofs ist mit einem Tonnengewölbe aus Backstein überdeckt. Bei der geplanten Umnutzung zu einem Veranstaltungsraum muss ein Tragwerksplaner prüfen, ob das Gewölbe die zusätzliche Nutzlast aufnehmen kann, ohne dass die tragenden Seitenwände durch den erhöhten Schub gefährdet werden.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage; es handelt sich um einen bautechnischen Konstruktionsbegriff. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten die allgemeinen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben der Länder, bei statischen Eingriffen die allgemeinen Regeln des Massivbaus (u. a. Eurocode 6 für Mauerwerksgewölbe).

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