Treppenraum

Auch: Notwendiger Treppenraum · Sicherheitstreppenraum

Der Treppenraum ist der baurechtlich geforderte, brandschutztechnisch besonders ausgestattete Raum, der die Treppe zwischen den Geschossen eines Gebäudes umschließt, um im Brandfall als sicherer Fluchtweg zu dienen. Umgangssprachlich wird er meist als Treppenhaus bezeichnet.

Ausführliche Erklärung

Während „Treppenhaus" der alltagssprachliche Begriff für den Gebäudeteil mit den Treppenläufen ist, bezeichnet „Treppenraum" bzw. „notwendiger Treppenraum" den bauordnungsrechtlichen Fachbegriff für dessen brandschutztechnische Ausführung:

  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Die Landesbauordnungen verlangen bei Gebäuden mit mehreren Geschossen einen notwendigen Treppenraum mit feuerbeständigen Wänden und Decken sowie rauchdichten, selbstschließenden Türen, damit er im Brandfall über einen ausreichend langen Zeitraum rauch- und feuerfrei bleibt.
  • Sicherheitstreppenraum: Bei höheren Gebäuden (z. B. Hochhäusern) muss der notwendige Treppenraum als Sicherheitstreppenraum ausgebildet werden, der über einen offenen Vorraum oder eine Überdruckbelüftung auch im Brandfall rauchfrei gehalten wird – er ist damit keine zusätzliche, sondern eine qualifiziert ausgeführte Variante des notwendigen Treppenraums.
  • Funktion als Rettungsweg: Der Treppenraum bildet in der Regel den ersten baulichen Rettungsweg eines Gebäudes, über den sich Bewohner im Gefahrenfall selbstständig ins Freie retten können und über den auch die Feuerwehr Löscheinsätze durchführt.
  • Gemeinschaftseigentum: Bei Eigentumswohnungen gehört der Treppenraum regelmäßig zum zwingenden Gemeinschaftseigentum und ist von der Eigentümergemeinschaft instand zu halten.
  • Praxisrelevanz: Zustand und ordnungsgemäße Ausstattung des Treppenraums (funktionsfähige Brandschutztüren, freigehaltene Fluchtwege, keine Abstellung von Gegenständen) sind bei Besichtigungen von Mehrfamilienhäusern sowohl für die Sicherheit als auch für den ersten Eindruck relevant.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Objektübergabe eines Mehrfamilienhauses weist der Makler darauf hin, dass im Treppenraum aus Brandschutzgründen keine Fahrräder oder Kinderwagen dauerhaft abgestellt werden dürfen, da dies den notwendigen Rettungsweg blockieren würde.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Spezialnorm; Anforderungen an notwendige Treppenräume und Sicherheitstreppenräume (Brandschutz, Rauchfreiheit, Türausführung) ergeben sich aus den Landesbauordnungen.

Verwandte Begriffe