Umwelthaftpflichtversicherung

Auch: Umweltschadensversicherung · USchadG-Deckung · Umweltrisiko-Versicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Umwelteinwirkungen von einem Grundstück oder einer Anlage ausgehen, etwa eine Boden- oder Gewässerverunreinigung durch einen auslaufenden Öltank. Sie ergänzt die normale Gebäude- oder Betriebshaftpflicht, die solche Umweltschäden meist ausschließt.

Ausführliche Erklärung

Für Immobilieneigentümer wird diese Versicherung vor allem relevant bei Grundstücken mit erhöhtem Umweltrisiko: Heizöltanks, ehemalige Gewerbe- oder Industrienutzung, Tankstellen, Werkstätten oder Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen. Die gewöhnliche Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung schließt Umweltschäden regelmäßig explizit aus, da das Schadenspotenzial (Sanierungskosten für kontaminierte Böden, Grundwassersanierung) sehr hoch und schwer kalkulierbar ist.

Für den Makler ist die Umwelthaftpflicht in zwei Konstellationen wichtig:

  • Objekte mit Altlastenverdacht: Bei Gewerbeimmobilien, ehemaligen Tankstellen oder Grundstücken mit Altlasteneintrag im Altlastenkataster sollte der Makler auf die Notwendigkeit einer solchen Deckung hinweisen bzw. im Exposé auf bekannte Risiken hinweisen (Offenbarungspflicht).
  • Eigentümerhaftung nach USchadG: Das Umweltschadensgesetz setzt die EU-Umwelthaftungsrichtlinie um und begründet eine verschuldensunabhängige Sanierungspflicht des Verursachers gegenüber der Allgemeinheit (nicht gegenüber einzelnen Geschädigten) bei Schäden an Gewässern, Boden und geschützten Arten/Lebensräumen. Das UmweltHG regelt daneben die zivilrechtliche Haftung für Personen- und Sachschäden Dritter durch Umwelteinwirkungen aus bestimmten Anlagen.

Die Versicherungssumme sollte angesichts möglicher Sanierungskosten (oft sechs- bis siebenstellig) ausreichend hoch gewählt werden. Prämienhöhe und Deckungsumfang hängen stark von Nutzungsart, Lagerstoffen und Anlagengröße ab.

Beispiel aus der Praxis

Ein Gewerbeobjekt mit ehemaliger Kfz-Werkstatt wird verkauft. Im Untergrund wird bei Bodenuntersuchungen eine Mineralölverunreinigung festgestellt. Der Voreigentümer verfügt über eine Umwelthaftpflichtversicherung, die die Sanierungskosten übernimmt – ohne diese Deckung müsste er die Sanierung aus eigenen Mitteln tragen.

Rechtsgrundlage

  • Umweltschadensgesetz (USchadG) – öffentlich-rechtliche Vermeidungs- und Sanierungspflicht bei Umweltschäden.
  • Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) – verschuldensunabhängige zivilrechtliche Haftung für Anlagenbetreiber bei Personen-/Sachschäden durch Umwelteinwirkungen.
  • § 823 BGB – allgemeine deliktische Haftung, soweit Spezialgesetze nicht greifen.

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