Warenhaus
Auch: Kaufhaus
Ein Warenhaus (auch Kaufhaus) ist eine großflächige Einzelhandelsimmobilie mit einem breiten, mehrere Warengruppen umfassenden Sortiment, die typischerweise mehrere Verkaufsebenen in zentraler Innenstadtlage umfasst. Bekannte Beispiele in Deutschland waren Karstadt, Kaufhof oder Hertie.
Ausführliche Erklärung
Warenhäuser gehören planungsrechtlich zu den großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, da ihre Geschossfläche in der Regel deutlich über 1.200 m² liegt und damit erhebliche Auswirkungen auf die Innenstadtversorgung und den Verkehr entfalten kann. Für den Makler sind bei Warenhausimmobilien mehrere Punkte praxisrelevant:
- Standort und Struktur: meist in 1a-Innenstadtlagen, oft historische Gebäude mit hoher Denkmalschutzrelevanz und großen Grundflächen (mehrere Tausend m² pro Etage), was Umnutzungen technisch und wirtschaftlich anspruchsvoll macht.
- Leerstandsproblematik: Der klassische Warenhaus-Betrieb ist seit Jahren rückläufig (u. a. Insolvenzen großer Ketten), weshalb viele ehemalige Kaufhausimmobilien heute für Nachnutzungskonzepte (Mixed-Use, Wohnen, Büro, Hotel, kleinteiliger Einzelhandel) umgeplant werden.
- Bauliche Besonderheiten: große Spannweiten, Rolltreppen- und Aufzugskerne, hohe Geschosshöhen sowie oft unzureichende natürliche Belichtung erschweren eine Umwandlung in Wohnraum und erfordern erhebliche Umbauinvestitionen.
- Planungsrecht: Nutzungsänderungen bedürfen regelmäßig einer Baugenehmigung; bei Umnutzung zu Wohnzwecken sind Stellplatzschlüssel, Brandschutz und Erschließung neu zu bewerten.
Aus Investorensicht sind Warenhausimmobilien häufig Spezialobjekte mit hohem Wertentwicklungspotenzial, aber auch hohem Leerstandsrisiko und entsprechend erschwerter Anschlussvermietung.
Beispiel aus der Praxis
Ein ehemaliges Karstadt-Warenhaus in einer Mittelstadt mit 8.000 m² Verkaufsfläche über vier Etagen steht seit der Insolvenz leer. Ein Investor entwickelt das Gebäude zu einem Mixed-Use-Objekt mit Ärztehaus, Fitnessstudio und kleinteiligem Einzelhandel im Erdgeschoss um – erforderlich sind dafür eine Nutzungsänderung sowie brandschutztechnische Nachrüstungen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 3 BauNVO – Sonderregeln für großflächigen Einzelhandel (Warenhäuser, Einkaufszentren) hinsichtlich Zulässigkeit in Gewerbe- und Sondergebieten.
- Landesbauordnungen für brandschutz- und sicherheitstechnische Anforderungen an Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung).