Wohnungswirtschaft

Auch: Wohnungsbranche

Die Wohnungswirtschaft bezeichnet den Wirtschaftszweig, der sich mit dem Bau, dem Eigentum, der Verwaltung und der Vermietung von Wohnraum befasst – getragen von Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, kommunalen Gesellschaften, privaten Vermietern und WEG-Verwaltungen.

Ausführliche Erklärung

Die Wohnungswirtschaft ist ein Teilbereich der Immobilienwirtschaft und umfasst institutionelle Akteure, die Wohnraum professionell bereitstellen und bewirtschaften: kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private und börsennotierte Wohnungsunternehmen sowie WEG- und Mietverwaltungen. Kennzeichnend ist die Verbindung von langfristiger Bestandsbewirtschaftung (Instandhaltung, Modernisierung, Vermietung) mit sozial- und wohnungspolitischen Aufgaben, etwa der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum.

Zentrale Handlungsfelder der Wohnungswirtschaft sind die Verwaltung von Miet- und Eigentumswohnungen (einschließlich WEG-Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz), die Instandhaltung und energetische Modernisierung des Bestands, die Neubau- und Bestandsentwicklung sowie die Steuerung von Mietverhältnissen im Rahmen des Mietrechts. Wohnungsunternehmen unterliegen dabei je nach Rechtsform und Förderstatus (z. B. sozialer Wohnungsbau) besonderen Bindungen, etwa Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Für Makler ist die Wohnungswirtschaft relevant, weil institutionelle Wohnungsunternehmen häufig eigene oder beauftragte Vertriebs- und Vermietungsstrukturen unterhalten und damit sowohl Auftraggeber als auch Wettbewerber im Vermittlungsgeschäft sein können. Verbände wie der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) bündeln die Interessen der institutionellen Wohnungswirtschaft.

Beispiel aus der Praxis

Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft verwaltet mehrere tausend Mietwohnungen in einer Stadt, kümmert sich um Instandhaltung, Neuvermietung und energetische Sanierung des Bestands – sie ist damit ein typischer Akteur der institutionellen Wohnungswirtschaft.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle eigenständige Rechtsgrundlage; die Wohnungswirtschaft wird durch ein Zusammenspiel aus Mietrecht (BGB), Wohnungseigentumsrecht (WEG) und – bei gefördertem Wohnraum – Wohnraumförderrecht der Länder geprägt.

Verwandte Begriffe