Zertifizierter Sachverständiger
Auch: HypZert-Gutachter · DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
Ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung hat seine fachliche Qualifikation in einem strukturierten Prüfungsverfahren durch eine akkreditierte, unabhängige Zertifizierungsstelle (z. B. HypZert, DIAZert, TÜV) nachgewiesen. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und muss regelmäßig durch Fortbildung und erneute Prüfung erneuert werden.
Ausführliche Erklärung
Anders als der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (siehe Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger), dessen Befugnis von einer Kammer (z. B. IHK) staatlich verliehen wird, beruht die Zertifizierung auf einem privatwirtschaftlichen, aber nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Verfahren. Zertifizierungsstellen prüfen dabei fachliche Kompetenz, praktische Erfahrung und methodisches Wissen in einem mehrstufigen Verfahren (schriftliche Prüfung, Fachgespräch, teils Arbeitsproben).
Die bekannteste Zertifizierungsstelle im deutschen Immobiliensektor ist HypZert (Gesellschaft zur Zertifizierung von Sachverständigen für Immobilienbewertung), die verschiedene Qualifikationsstufen vergibt:
- HypZert (F): für die Bewertung von Standardobjekten (Finanzierungsbewertung).
- HypZert (S): für die Bewertung komplexer gewerblicher Objekte (Spezialimmobilien).
- HypZert (MLV): für Markt- und Beleihungswertgutachten mit erweiterter Befugnis.
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen sind DIAZert und der TÜV. Zertifizierte Sachverständige sind insbesondere bei der Erstellung von Beleihungswertgutachten für Banken und Pfandbriefbanken gefragt, da die Beleihungswertverordnung (BelWertV) und aufsichtsrechtliche Vorgaben (z. B. der EZB) eine nachgewiesene fachliche Qualifikation der bewertenden Person voraussetzen.
Praxisrelevanz für Makler:
- Bei der Empfehlung von Gutachtern an Kunden – etwa für Finanzierungszwecke, Erbauseinandersetzungen oder Zugewinnausgleich – sollte auf eine erkennbare Zertifizierung oder öffentliche Bestellung geachtet werden, da dies die Akzeptanz des Gutachtens bei Banken und Gerichten erhöht.
- Zertifizierungen sind zeitlich befristet (üblicherweise 3–5 Jahre) und müssen durch kontinuierliche Fortbildung (Continuing Professional Development, CPD) verlängert werden – ein Qualitätsmerkmal, das Makler bei der Auswahl von Kooperationspartnern berücksichtigen können.
Beispiel aus der Praxis
Eine Bank beauftragt für die Finanzierung eines Gewerbeobjekts einen HypZert (S)-zertifizierten Sachverständigen, da die interne Kreditrichtlinie für Objekte dieser Größenordnung eine Bewertung durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter mit Spezialisierung auf gewerbliche Immobilien vorschreibt.
Rechtsgrundlage
DIN EN ISO/IEC 17024 – internationale Norm für die Zertifizierung von Personen, auf deren Grundlage Zertifizierungsstellen wie HypZert akkreditiert werden. Ergänzend relevant: Beleihungswertverordnung (BelWertV) und aufsichtsrechtliche Vorgaben, die für bestimmte Bewertungsanlässe eine nachgewiesene fachliche Qualifikation des Gutachters voraussetzen.