3D-Grundrissvisualisierung
Auch: 3D-Grundriss
Bei der 3D-Grundrissvisualisierung wird der Grundriss nicht flach von oben, sondern räumlich – meist in einer schrägen Vogelperspektive mit sichtbaren Wandhöhen – dargestellt. Das erleichtert Laien das Verständnis der Raumaufteilung erheblich, da Proportionen und Zusammenhänge zwischen Räumen intuitiv erfassbar sind.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die 3D-Visualisierung ein wirkungsvolles Differenzierungsmerkmal gegenüber Anbietern, die nur nüchterne 2D-Pläne liefern. Typische Ausprägungen:
- Isometrische 3D-Ansicht: Statische, meist von schräg oben gerenderte Darstellung eines Stockwerks, oft mit Möblierung.
- Dollhouse-Ansicht (siehe Dollhouse-Ansicht): Interaktive 3D-Ansicht, bei der Decken/Dächer per Klick "abgehoben" werden können, meist Bestandteil eines [[3d-rundgang|3D-Rundgangs]] (z. B. Matterport).
- Möblierte 3D-Grundrisse: Kombination mit virtueller Einrichtung (siehe Digitales Möblieren), um leerstehende Objekte ansprechender zu präsentieren.
Praxisrelevanz: Studien von Immobilienportalen zeigen höhere Verweildauer und mehr Anfragen bei Inseraten mit 3D-Grundrissen. Die Erstellung erfolgt entweder aus vorhandenen 2D-Plänen (Umwandlung durch Spezialsoftware/Dienstleister) oder direkt aus einem 3D-Scan vor Ort (z. B. Matterport-Kamera, LiDAR-Scanner). Kosten liegen deutlich über dem reinen 2D-Rendering, da mehr Modellierungsaufwand entsteht.
Beispiel aus der Praxis
Für eine leerstehende Neubauwohnung lässt der Makler einen 3D-Grundriss erstellen, der die offene Wohn-Ess-Küche und die Zimmerproportionen räumlich zeigt. In Kombination mit virtueller Möblierung wirkt die leere Wohnung im Exposé deutlich einladender als mit einem reinen Strichplan.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Wie beim 2D-Grundriss gilt das Irreführungsverbot nach § 5 UWG, wenn die 3D-Darstellung wesentlich von den tatsächlichen Raumverhältnissen abweicht.