3D-Laserscanning

Auch: Raumscan · 3D-Scanning

3D-Laserscanning bezeichnet Verfahren, bei denen ein Scanner mittels Laser- oder Infrarotlicht Räume dreidimensional erfasst. Aus der entstehenden Punktwolke lassen sich automatisiert maßstabsgetreue Grundrisse, Raummaße und begehbare 3D-Modelle einer Immobilie erzeugen.

Ausführliche Erklärung

Ein Laserscanner (oder ein Gerät mit strukturiertem Infrarotlicht, wie es z. B. Matterport-Kameras nutzen) sendet Lichtimpulse aus und misst die Laufzeit bzw. Verformung des reflektierten Signals, um Millionen Einzelpunkte im Raum zu erfassen ("Punktwolke"). Aus dieser Punktwolke berechnet eine Software automatisch Wandverläufe, Raumhöhen, Türöffnungen und Flächen – deutlich schneller und präziser als manuelles Ausmessen mit Zollstock oder Lasermessgerät.

Für den Makler ist die Technik in mehrfacher Hinsicht relevant:

  • Zeitersparnis: Ein Objekt lässt sich in 20-60 Minuten komplett erfassen, statt es raumweise manuell auszumessen.
  • Genauigkeit: Abweichungen liegen meist im Millimeterbereich, was Streitigkeiten über Flächenangaben im Exposé reduziert.
  • Mehrfachnutzen: Aus einem Scan lassen sich gleichzeitig ein 2D-Grundriss, eine 3D-Visualisierung und ein virtueller Rundgang generieren.
  • Wohnflächenberechnung: Die Software liefert Rohmaße; die rechtsverbindliche Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfordert weiterhin eine fachkundige Zuordnung (z. B. Anrechnung von Balkonen, Dachschrägen), die der Scan allein nicht ersetzt.

Anbieter am deutschen Markt reichen von dedizierten LiDAR-Handgeräten über Smartphone-Apps mit LiDAR-Sensor (z. B. neuere iPhone-Modelle) bis zu professionellen Kamerasystemen wie Matterport. Für Makler ist die Investition vor allem bei hochpreisigen oder größeren Objekten wirtschaftlich, da sie Exposé-Qualität und Vermarktungsgeschwindigkeit steigert.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler scannt vor der Vermarktung eines Einfamilienhauses alle Räume mit einem LiDAR-fähigen Tablet. Innerhalb einer Stunde liegen ein maßstabsgetreuer Grundriss für das Exposé und ein virtueller 3D-Rundgang für die Objektseite vor, ohne dass separat vermessen oder ein CAD-Programm bedient werden musste.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für das Scanverfahren selbst. Für die daraus abgeleitete Wohnflächenangabe im Exposé gelten die allgemeinen Grundsätze der Wohnflächenverordnung (WoFlV) sowie das Irreführungsverbot nach § 5 UWG bei fehlerhaften Flächenangaben.

Verwandte Begriffe