CAD-Grundrissdigitalisierung
Auch: Grundrissdigitalisierung · CAD-Nachzeichnung
Bei der CAD-Grundrissdigitalisierung wird ein vorhandener Grundriss – etwa eine alte Bauzeichnung, ein handschriftlicher Plan oder ein schlecht lesbarer Scan – in eine saubere, maßstabsgetreue digitale CAD-Zeichnung überführt. Das Ergebnis lässt sich in Exposés, auf Portalen und für Möblierungspläne professionell einsetzen.
Ausführliche Erklärung
Viele Bestandsimmobilien verfügen nur über alte, teils handgezeichnete oder schlecht lesbare Grundrisse aus Bauakten. Für die moderne Vermarktung – insbesondere auf Immobilienportalen, wo ein sauberer Grundriss die Klickrate deutlich erhöht – ist eine Digitalisierung meist unerlässlich.
Ablauf in der Praxis:
1. Erfassung: Einscannen des Originalplans oder Neuvermessung vor Ort (Laser-Aufmaß, Zollstock oder 360°-Scan-Technik).
2. Nachzeichnung: Ein CAD-Programm (z. B. AutoCAD, Vectorworks oder spezialisierte Immobiliensoftware) wird genutzt, um Wände, Türen, Fenster und Raumaufteilung maßstabsgetreu nachzuzeichnen.
3. Bemaßung und Flächenberechnung: Räume werden mit Maßen und Quadratmeterangaben versehen – wichtig für die spätere Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung.
4. Layout/Branding: Der digitalisierte Grundriss wird häufig im Corporate Design des Maklerbüros mit Logo, Nordpfeil und Legende versehen.
5. Export: Bereitstellung als PDF/PNG für Exposés sowie oft als Grundlage für virtuelles Möblieren oder 3D-Rundgänge.
Für den Makler ist die Digitalisierung ein Qualitätsmerkmal: Ein sauberer, professionell gestalteter Grundriss erhöht die Seriosität des Exposés und erleichtert Interessenten die Einschätzung der Raumaufteilung erheblich, was Fehlbesichtigungen reduziert. Dienstleister bieten diesen Service meist als Einzelauftrag (ca. 30–80 € pro Grundriss je nach Komplexität) oder im Fotografie-/Home-Staging-Gesamtpaket an.
Beispiel aus der Praxis
Für ein Mehrfamilienhaus aus den 1970er-Jahren liegt nur ein vergilbter, handschriftlich bemaßter Bauplan vor. Der Makler beauftragt einen Dienstleister, der den Plan einscannt, in CAD nachzeichnet, mit aktuellen Maßen versieht und im Maklerbranding als PDF liefert – nutzbar für Exposé, Portalinserat und spätere virtuelle Möblierung.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Zu beachten ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV), sofern der digitalisierte Grundriss zur Wohnflächenberechnung herangezogen wird, sowie ggf. das Urheberrecht des ursprünglichen Planverfassers (Architekt) an der Originalzeichnung.