Digitales Bestandsschild
Auch: QR-Code-Schild · Smartes Verkaufsschild
Ein digitales Bestandsschild ist ein am Objekt sichtbar angebrachtes Verkaufs- oder Vermietungsschild, das neben den üblichen Angaben (Maklername, Kontaktdaten, „Zu verkaufen“) einen QR-Code trägt. Passanten können diesen mit dem Smartphone scannen und gelangen so direkt zum vollständigen Online-Exposé.
Ausführliche Erklärung
Das digitale Bestandsschild verbindet klassische Vor-Ort-Werbung mit digitalem Marketing und ist mittlerweile ein Standardinstrument vieler Maklerbüros, insbesondere in belaufenen Wohngegenden.
Praxisrelevante Punkte:
- Funktionsweise: Der QR-Code verweist meist auf eine Landingpage mit dem digitalen Exposé, teils auch auf ein Video oder einen virtuellen Rundgang. Manche Systeme erfassen zusätzlich, wie oft der Code gescannt wurde – eine wertvolle Kennzahl für den Vermarktungserfolg vor Ort.
- Datenschutz und Diskretion: Bei Objekten, die diskret (z. B. per Blindexposé) vermarktet werden sollen, ist ein am Objekt sichtbares Schild kontraproduktiv; digitale Bestandsschilder kommen daher primär bei offen inserierten Objekten zum Einsatz.
- Gestaltung: Das Schild folgt in der Regel dem Corporate Design des Maklerbüros (Logo, Farben, Schriftart) und ist so gestaltet, dass Passanten auf einen Blick erkennen, welches Büro das Objekt vermarktet.
- Genehmigungspflicht: Die Anbringung von Werbeschildern – auch digitalen – unterliegt je nach Gemeinde und Lage (z. B. Denkmalschutzbereiche, Außenwerbesatzungen) einer Genehmigungspflicht nach der jeweiligen Landesbauordnung bzw. kommunalen Werbeanlagensatzung. Der Makler sollte dies vor Anbringung klären, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern (Zustimmung der Eigentümergemeinschaft/WEG erforderlich).
- Leadgenerierung: Digitale Bestandsschilder erschließen eine Zielgruppe, die online-affin ist, aber physisch am Objekt vorbeikommt – etwa Nachbarn, Pendler oder Spaziergänger, die sonst nicht über Portale auf das Objekt gestoßen wären.
Beispiel aus der Praxis
Vor einem zum Verkauf stehenden Reihenhaus bringt der Makler ein Schild mit Firmenlogo, Kontaktdaten und einem QR-Code an. Ein vorbeigehender Nachbar scannt den Code, landet direkt auf dem Online-Exposé und meldet sich anschließend telefonisch beim Makler, weil er selbst nach einem Haus in der Straße sucht.
Rechtsgrundlage
Die Anbringung unterliegt den Landesbauordnungen bzw. kommunalen Werbeanlagensatzungen, die Größe, Anbringungsort und ggf. eine Genehmigungspflicht für Werbeschilder regeln. Für die verlinkte digitale Seite gilt die Impressumspflicht nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz; hat zum 14.05.2024 das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst). Bei Eigentumswohnungen ist zudem das Hausrecht bzw. die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu beachten.