Dollhouse-Ansicht

Auch: Puppenhaus-Ansicht · Dollhouse View

Die Dollhouse-Ansicht ist eine spezielle Darstellungsform aus 3D-Objektscans (etwa von Matterport oder vergleichbaren Anbietern), bei der das komplette Gebäude von oben und leicht seitlich gezeigt wird – mit entfernter Decke, sodass alle Räume und Etagen gleichzeitig einsehbar sind, ähnlich einem Puppenhaus.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Dollhouse-Ansicht ein starkes Verkaufsargument im Online-Exposé, weil sie Interessenten in Sekunden ein räumliches Gesamtverständnis der Immobilie vermittelt – deutlich intuitiver als ein klassischer 2D-Grundriss. Sie entsteht automatisch aus einem 3D-Rundgang (Matterport-Scan oder vergleichbare LiDAR-/Kamera-Systeme) und lässt sich meist frei drehen und zoomen.

Praxisrelevante Punkte:

  • Technische Voraussetzung: Ein vollständiger 3D-Scan der Immobilie mit spezieller Hardware (z. B. Matterport-Kamera, iPhone-LiDAR-App) ist Voraussetzung; nachträgliches Erzeugen aus einzelnen Fotos ist nicht möglich.
  • Marketingwert: Interessenten verbringen bei interaktiven 3D-Touren mit Dollhouse-Ansicht nachweislich deutlich mehr Zeit auf dem Exposé, was die Portale (z. B. ImmoScout24) mit höherer Sichtbarkeit/Ranking honorieren können.
  • Vorqualifizierung: Viele Besichtigungstouristen lassen sich durch eine gute Dollhouse-Ansicht bereits vorab abschrecken oder überzeugen, was die Zahl unnötiger Vor-Ort-Termine reduziert.
  • Kosten: Anbieter berechnen meist pauschal pro Scan (je nach Wohnfläche), zusätzlich fallen Hosting-Gebühren für die Online-Bereitstellung an.
  • Kombination: Die Dollhouse-Ansicht wird meist zusammen mit einer 3D-Grundrissvisualisierung und dem klassischen 3D-Rundgang im gleichen Tool angeboten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler lässt eine Doppelhaushälfte per 3D-Kamera scannen. Im Online-Exposé können Interessenten zunächst die Dollhouse-Ansicht des ganzen Hauses drehen, um die Raumaufteilung über beide Geschosse zu verstehen, bevor sie in den interaktiven Rundgang wechseln und einzelne Zimmer begehen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei der Erstellung ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Bewohnern zu beachten (keine erkennbaren Personen oder sensible private Gegenstände im Scan), außerdem sind Bild-/Datenrechte am erzeugten 3D-Modell vertraglich mit dem Scan-Dienstleister zu klären (siehe Fotonutzungsrecht).

Verwandte Begriffe