Doppelausgebot
Auch: getrenntes und gemeinsames Ausgebot
Das Doppelausgebot ist ein Verfahren im Rahmen von Zwangs- oder Teilungsversteigerungen, bei dem mehrere zu versteigernde Grundstücke oder Grundstücksanteile sowohl getrennt als auch zusammen zur Versteigerung angeboten werden. Der Zuschlag erfolgt für die Variante, die insgesamt den höheren Erlös erzielt.
Ausführliche Erklärung
Das Doppelausgebot kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung mehrere zusammengehörige, aber grundbuchrechtlich getrennte Objekte betroffen sind – etwa mehrere Miteigentumsanteile einer Erbengemeinschaft, mehrere Flurstücke eines Grundstücks oder mehrere Wohnungseigentumseinheiten desselben Objekts. Das Vollstreckungsgericht lässt in solchen Fällen gemäß § 63 ZVG sowohl ein Einzelausgebot (jedes Objekt/jeder Anteil wird gesondert versteigert) als auch ein Gesamtausgebot (alle Objekte/Anteile zusammen als ein Los) zu.
Nach Abschluss der Bietstunde vergleicht das Gericht die Summe der Einzelgebote mit dem Gesamtgebot und erteilt den Zuschlag für diejenige Ausgebotsform, die den höchsten Gesamterlös erzielt. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Beteiligten (Gläubiger, Miterben, Miteigentümer), da es sicherstellt, dass keine wirtschaftlich nachteilige Zersplitterung erzwungen wird, wenn ein gemeinsamer Verkauf mehr Erlös bringt – und umgekehrt keine künstliche Zusammenlegung erfolgt, wenn Einzelgebote lukrativer sind.
Für den Makler ist das Doppelausgebot vor allem im Kontext der Teilungsversteigerung von Erbengemeinschaften oder Miteigentum relevant, wenn sich die Beteiligten nicht auf einen freihändigen Verkauf einigen können (siehe Einstimmigkeitsprinzip). Da Teilungsversteigerungen regelmäßig niedrigere Erlöse erzielen als ein einvernehmlicher freihändiger Verkauf, sollte der Makler den Beteiligten frühzeitig aufzeigen, dass ein gemeinsamer Verkaufsprozess über einen Makler wirtschaftlich meist vorteilhafter ist als die gerichtliche Versteigerung mit Doppelausgebot.
Beispiel aus der Praxis
Drei Geschwister sind als Erbengemeinschaft Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses mit zwei separat vermessenen Grundstücksteilen. Da keine Einigkeit über den Verkauf erzielt wird, beantragt einer der Miterben die Teilungsversteigerung. Das Gericht ordnet ein Doppelausgebot an: Die beiden Grundstücksteile werden zunächst getrennt und anschließend gemeinsam ausgeboten. Da das Gesamtgebot für beide Teile zusammen höher ausfällt als die Summe der Einzelgebote, erhält der Meistbietende den Zuschlag für das Gesamtobjekt.
Rechtsgrundlage
§ 63 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) – regelt das Einzel- und Gesamtausgebot mehrerer Versteigerungsgegenstände sowie die Zuschlagserteilung nach dem höheren Gesamterlös.