Ablösebetrag
Auch: Stellplatzablöse · Ablösesumme
Der Ablösebetrag ist die Zahlung, mit der ein Bauherr die bauordnungsrechtliche Stellplatzpflicht erfüllen kann, wenn die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hergestellt werden können.
Ausführliche Erklärung
Nach den Landesbauordnungen müssen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in der Regel eine bestimmte Anzahl notwendiger Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung nachgewiesen werden. Ist dies auf dem Grundstück selbst nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich – etwa bei sehr kleinen Innenstadtgrundstücken –, erlauben die Landesbauordnungen dem Bauherrn, sich von dieser Herstellungspflicht durch Zahlung eines Ablösebetrags an die Gemeinde freizukaufen. Die Gemeinde verwendet die eingenommenen Mittel zweckgebunden etwa für den Bau öffentlicher Parkierungsanlagen oder Maßnahmen des ruhenden Verkehrs.
Die Höhe des Ablösebetrags wird nicht bundeseinheitlich, sondern durch kommunale Stellplatzablösesatzungen festgelegt, die sich auf die jeweilige Landesbauordnung stützen. Sie orientiert sich häufig an Lagezonen innerhalb der Gemeinde (z. B. höhere Beträge in zentralen, stärker nachgefragten Lagen) und an den tatsächlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes. Da sowohl die Ermächtigungsgrundlage in der jeweiligen Landesbauordnung als auch die konkrete Höhe von Gemeinde zu Gemeinde und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind, ist im Einzelfall stets die örtliche Satzung sowie die einschlägige Landesbauordnung heranzuziehen.
Für Bauherren und Investoren ist der Ablösebetrag ein relevanter Kostenfaktor bei innerstädtischen Bauvorhaben mit beengten Grundstücksverhältnissen und sollte bereits in der Projektkalkulation berücksichtigt werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Investor plant den Umbau eines Altbaus in der Innenstadt zu Büroflächen. Da auf dem kleinen Grundstück keine der erforderlichen zusätzlichen Stellplätze geschaffen werden können, zahlt er nach der kommunalen Stellplatzablösesatzung einen Ablösebetrag pro fehlendem Stellplatz an die Gemeinde und erfüllt damit seine Stellplatzpflicht.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen der Länder – ermächtigen die Gemeinden, anstelle der Herstellung notwendiger Stellplätze die Zahlung eines Ablösebetrags zuzulassen; die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch kommunale Stellplatzablösesatzungen und variiert je nach Bundesland und Gemeinde.