Altbaubestand
Auch: Altbaubestände · Gebäudealtbestand
Altbaubestand bezeichnet die Gesamtheit älterer Gebäude – meist mit Baujahr vor den 1970er- bis 1980er-Jahren –, die sich in Bautechnik, Grundriss und energetischem Zustand deutlich von modernen Neubauten unterscheiden.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Altbaubestand wird sowohl für den gesamten Gebäudebestand einer Stadt oder Region als auch für ein einzelnes Objekt aus dieser Zeitspanne verwendet. Anders als der enger gefasste Begriff „Altbau" (der oft speziell Gründerzeit- und Vorkriegsbauten meint) umfasst Altbaubestand im weiteren Sinne alle Gebäude, die vor der Einführung moderner Bau- und Energiestandards errichtet wurden – häufig grob abgegrenzt durch das Baujahr vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 oder vor 1990.
Typische Merkmale von Altbaubestand sind massive Wandkonstruktionen, hohe Raumhöhen, oft aufwendige Stuckelemente und Holzdielenböden, aber auch technische Schwachstellen: veraltete Elektro- und Sanitärinstallationen (bis hin zu Bleileitungen), fehlende oder unzureichende Wärmedämmung, alte Heizungsanlagen und teils Anpassungsbedarf bei Brandschutz und Barrierefreiheit. Für Käufer, Investoren und Makler ist der Altbaubestand deshalb regelmäßig mit einem erhöhten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf verbunden, der bei der Wertermittlung und Kaufpreisverhandlung eine zentrale Rolle spielt.
Gleichzeitig ist Altbaubestand aus stadtplanerischer und volkswirtschaftlicher Sicht bedeutsam, weil er einen erheblichen Anteil des gesamten Wohnungsbestands in deutschen Innenstädten ausmacht und im Zuge der energetischen Sanierungsoffensive und der Klimaziele im Fokus von Förderprogrammen steht. Bei Denkmalschutz-relevanten Objekten treffen zusätzliche Auflagen auf die ohnehin komplexeren Sanierungsanforderungen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Immobilienportfolio in einer westdeutschen Großstadt besteht zu 40 Prozent aus Altbaubestand mit Baujahren zwischen 1900 und 1965. Der neue Eigentümer plant, die Gebäude schrittweise energetisch zu sanieren – von der Fassadendämmung über den Fenstertausch bis zum Austausch alter Heizkessel –, um den Bestand zukunftsfähig zu machen und die Wertentwicklung zu sichern.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Definition; der Begriff ist markt- und fachüblich, relevante Einzelregelungen ergeben sich je nach Sachverhalt aus Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht und Gebäudeenergiegesetz.