Ausbau

Auch: Innenausbau · Gebäudeausbau

Der Ausbau umfasst alle Gewerke, die nach der Fertigstellung des Rohbaus ausgeführt werden, um ein Gebäude bezugs- bzw. nutzungsfertig zu machen – von Estrich und Putz über Elektro- und Sanitärinstallation bis zu Bodenbelägen und Malerarbeiten.

Ausführliche Erklärung

Im Bauablauf folgt der Ausbau zeitlich auf den Rohbau, mit dem Tragwerk, Wände, Decken und Dach fertiggestellt sind. Man unterscheidet häufig zwischen technischem Ausbau – der Installation von Heizung, Sanitär, Elektro und Lüftung (Haustechnik/TGA) – und dem gestalterischen Innenausbau, zu dem Estrich, Putz, Fliesen, Bodenbeläge, Türen, Malerarbeiten und Einbauküchen zählen. Der Umfang der Ausbauarbeiten wird durch den vereinbarten Ausbaustandard bestimmt: Bei einem schlüsselfertigen Objekt sind sämtliche Ausbauarbeiten bis zur Bezugsfertigkeit enthalten, während bei einem Rohbau oder Ausbauhaus Teile des Innenausbaus dem Bauherrn zur Eigenleistung oder gesonderten Beauftragung überlassen bleiben.

Für Käufer und Bauherren ist die klare vertragliche Abgrenzung des Ausbaus wichtig, da hiervon Baukosten, Bauzeit und Eigenleistungsmöglichkeiten (Muskelhypothek) abhängen. Bei Bauträgerverträgen wird der Ausbauumfang typischerweise in einer detaillierten Bau- und Leistungsbeschreibung festgelegt, die Bestandteil des notariellen Kaufvertrags wird. Mängel am Ausbau – etwa unsachgemäß verlegte Estriche oder undichte Sanitärinstallationen – gehören zu den häufigsten Streitpunkten bei der Bauabnahme.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger verkauft Reihenhäuser „schlüsselfertig". Zum vereinbarten Ausbau gehören unter anderem Estrich, Fliesenböden im Bad, Malerarbeiten in Weiß sowie eine komplette Sanitär- und Elektroinstallation; lediglich der Innenausbau der Küche bleibt dem Käufer überlassen.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung; der Umfang des Ausbaus wird vertraglich in der Bau- und Leistungsbeschreibung festgelegt. Bei Bauträgerverträgen gelten die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zur Absicherung von Abschlagszahlungen nach Baufortschritt.

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