Ausbaustandard

Auch: Ausstattungsstandard · Baustandard

Der Ausbaustandard beschreibt das Qualitäts- und Ausstattungsniveau, mit dem ein Gebäude fertiggestellt wird – von einfacher bis gehobener oder luxuriöser Ausstattung – und ist eine zentrale Größe für Baukosten und Immobilienwert.

Ausführliche Erklärung

Der Ausbaustandard umfasst die Gesamtheit der bei Fertigstellung eines Gebäudes verwendeten Materialien und Ausstattungsmerkmale: Bodenbeläge, Sanitärausstattung, Fliesenqualität, Fenster, Türen, Haustechnik, Elektroausstattung und ähnliches. In der Bewertungs- und Baupraxis wird häufig zwischen einfachem, mittlerem und gehobenem (oder repräsentativem/luxuriösem) Ausbaustandard unterschieden. Diese Einstufung ist unter anderem im Sachwertverfahren der Immobilienbewertung relevant, wo der Ausbaustandard die Herstellungskosten und damit den Sachwert eines Gebäudes maßgeblich beeinflusst.

Für Bauherren und Käufer ist der vertraglich vereinbarte Ausbaustandard entscheidend, weil er den Kaufpreis oder die Baukosten unmittelbar bestimmt und in der Bau- und Leistungsbeschreibung möglichst konkret beschrieben werden sollte (z. B. Markenangaben zu Sanitärobjekten, Fliesenformate, Bodenbelagsarten), um spätere Streitigkeiten über die geschuldete Qualität zu vermeiden. Auch bei der Vermietung und beim Verkauf von Bestandsimmobilien dient der Ausbaustandard als wichtiges Vermarktungs- und Preisfindungskriterium, da er neben Lage und Zustand maßgeblich über die erzielbare Miete oder den Verkaufspreis mitentscheidet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger bietet dieselbe Grundrisstypologie in zwei Ausbaustandards an: In der Standardvariante sind einfache Fliesen und Standardsanitär enthalten, in der gehobenen Variante hochwertige Bodenbeläge, Markensanitär und eine Fußbodenheizung – bei entsprechend höherem Kaufpreis.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung; im Sachwertverfahren der Immobilienbewertung (Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV) fließt der Ausbaustandard als Bewertungskriterium in die Normalherstellungskosten ein.

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