Ausschalfrist
Auch: Ausschalzeit
Die Ausschalfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Betonieren eines Bauteils und dem Zeitpunkt, zu dem die Schalung entfernt werden darf, ohne dass das Bauteil geschädigt wird. Sie richtet sich danach, wie schnell der Beton eine für die jeweilige Belastung ausreichende Festigkeit entwickelt hat.
Ausführliche Erklärung
Frischbeton erhält seine endgültige Tragfähigkeit erst durch einen Erhärtungsprozess, der abhängig von Zementart, Betonzusammensetsetzung und Umgebungstemperatur mehrere Tage bis Wochen dauert. Wird die Schalung zu früh entfernt, kann das noch nicht ausreichend erhärtete Bauteil verformen, reißen oder in tragenden Bereichen sogar teilweise versagen; auch die Betonoberfläche kann beschädigt werden. Deshalb muss die Schalung so lange verbleiben, bis der Beton eine Mindestfestigkeit erreicht hat, die für die konkrete Belastungssituation ausreicht – etwa das Eigengewicht des Bauteils selbst oder zusätzliche Bauverkehrslasten.
DIN EN 13670 in Verbindung mit der nationalen Anwendungsnorm DIN 1045-3 regelt die grundsätzlichen Anforderungen an das Ausschalen im Rahmen der Bauausführung, gibt jedoch keine pauschalen, für jeden Fall verbindlichen Zeitangaben vor. In der Praxis werden Ausschalfristen deshalb anhand von Erfahrungswerten bestimmt, die je nach Zementfestigkeitsklasse, Bauteilart und Erhärtungstemperatur variieren; eine verbreitete Orientierungshilfe bietet das DBV-Merkblatt „Betonschalungen und Ausschalfristen" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins. Bei Temperaturen unter etwa +5 °C verlängern sich die erforderlichen Fristen erheblich, da die Erhärtung des Betons bei Kälte deutlich langsamer verläuft. Alternativ kann die tatsächliche Festigkeit auch durch Prüfung an Referenzproben (z. B. Rückprallhammer, Bauteilproben) direkt am Bauwerk ermittelt werden, statt sich allein auf Erfahrungswerte zu stützen.
Für die Immobilienbewertung und Bauzustandsprüfung ist eine zu früh entfernte Schalung ein möglicher Hinweis auf spätere Rissbildung oder unsaubere Betonoberflächen, die bei der Objektbesichtigung auffallen können.
Beispiel aus der Praxis
Für die Kellerwände eines Mehrfamilienhauses wird bei milden Frühjahrstemperaturen eine Ausschalfrist von mehreren Tagen eingehalten, bevor die Systemschalung gelöst und für das nächste Geschoss weiterverwendet wird. Bei einem winterlichen Betonierabschnitt mit Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt verlängert sich diese Frist entsprechend.
Rechtsgrundlage
- DIN EN 13670 / DIN 1045-3 – Regeln die grundsätzlichen Anforderungen an das Ausschalen im Rahmen der Bauausführung, ohne feste Zeitwerte vorzugeben; konkrete Anhaltswerte liefert ergänzend das DBV-Merkblatt „Betonschalungen und Ausschalfristen".
Keine spezielle immobilienrechtliche Rechtsgrundlage; die Ausschalfrist ist Gegenstand der Bautechnik und Ausführungsplanung.