Ausschreibung

Auch: Bauausschreibung · Vergabeverfahren

Eine Ausschreibung ist ein strukturiertes Verfahren, mit dem ein Auftraggeber Bauleistungen anhand eines Leistungsverzeichnisses öffentlich oder beschränkt zur Angebotsabgabe ausschreibt, um Angebote verschiedener Unternehmen vergleichbar zu machen und den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.

Ausführliche Erklärung

Bei einer Ausschreibung beschreibt der Auftraggeber die gewünschte Bauleistung in einem Leistungsverzeichnis so detailliert, dass Bieter auf gleicher Grundlage kalkulieren und vergleichbare Angebote abgeben können. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen öffentlicher Ausschreibung (unbeschränkter Bieterkreis), beschränkter Ausschreibung (begrenzter, vorab ausgewählter Bieterkreis) und freihändiger Vergabe (Verhandlung ohne förmliches Verfahren).

Für öffentliche Auftraggeber ist die Durchführung von Ausschreibungen bei Bauleistungen verpflichtend und richtet sich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A). Die VOB/A ist selbst kein Gesetz, sondern ein von einem Fachgremium erarbeitetes Regelwerk, dessen Anwendung öffentlichen Auftraggebern jedoch über haushaltsrechtliche Vorschriften sowie – oberhalb bestimmter Schwellenwerte – über das Vergaberecht (GWB, Vergabeverordnung) vorgeschrieben wird. Private Auftraggeber sind rechtlich nicht zur Anwendung der VOB/A verpflichtet, vereinbaren sie aber häufig freiwillig als vertragliche Grundlage, da sie bewährte Regelungen zu Fristen, Nachträgen und Abnahme enthält.

Für Projektentwickler und Bauträger ist die Ausschreibung ein zentrales Instrument der Kostensteuerung: Durch den Wettbewerb mehrerer Bieter lassen sich marktgerechte Preise ermitteln, während ein präzises Leistungsverzeichnis das Risiko späterer Nachtragsforderungen reduziert.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger schreibt die Rohbauarbeiten für ein Mehrfamilienhaus beschränkt unter fünf vorqualifizierten Bauunternehmen aus. Anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses geben die Firmen vergleichbare Angebote ab, aus denen der Bauträger nach Prüfung von Preis, Referenzen und Ausführungsfristen den Zuschlag erteilt.

Rechtsgrundlage

  • VOB/A – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A; regelt das Verfahren der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, ist für öffentliche Auftraggeber über Vergabe- und Haushaltsrecht verbindlich anzuwenden.
  • Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten zusätzlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV).

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