BAFA-Einzelmaßnahmenförderung
Auch: BEG-Einzelmaßnahmen · BAFA-Zuschuss Einzelmaßnahmen · BEG EM
Die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung ("BEG Einzelmaßnahmen", kurz BEG EM) bezuschusst einzelne energetische Verbesserungen an bestehenden Wohngebäuden – etwa Dämmung, neue Fenster oder Heizungsoptimierung – mit einem prozentualen Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird über das BAFA beantragt.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist dieses Programm bei der Beratung von Käufern sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien wichtig, da es die Wirtschaftlichkeitsrechnung eines Kaufs erheblich beeinflussen kann:
- Fördersätze: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und der Anlagentechnik (außer Heizung) beträgt der Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz auf 20 %.
- Förderfähige Höchstkosten: Bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP bis zu 60.000 Euro – der Zuschuss selbst beträgt entsprechend maximal einige Tausend Euro pro Maßnahme und Jahr.
- Abgrenzung zum Heizungstausch: Der Austausch der Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe) wird nicht über das BAFA-Programm BEG EM, sondern über die KfW (Programm 458) gefördert, mit deutlich höheren Fördersätzen von 30–70 % durch Grundförderung plus Einkommens-, Geschwindigkeits- und Effizienzbonus. Über das BAFA läuft im Heizungsbereich lediglich die "Heizungsoptimierung" (z. B. hydraulischer Abgleich) mit 15 % Zuschuss.
- Antragsverfahren: Der Antrag muss grundsätzlich vor Beauftragung der Handwerksfirma gestellt werden; die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für viele Maßnahmen verpflichtend.
- Praxisrelevanz: Beim Verkauf sanierungsbedürftiger Objekte kann der Hinweis auf mögliche Fördermittel die Kaufentscheidung erleichtern – der Makler sollte jedoch klarstellen, dass er keine verbindliche Förderberatung leistet und auf Energieberater oder die BAFA-Website verweisen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer erwirbt ein Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren und lässt im Anschluss die Fassade dämmen sowie die Fenster austauschen. Für die Maßnahmen fallen 40.000 Euro an, förderfähig sind davon 30.000 Euro. Mit individuellem Sanierungsfahrplan erhält er 20 % Zuschuss, also 6.000 Euro vom BAFA.
Rechtsgrundlage
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Grundlage für Zuschusshöhe und förderfähige Maßnahmen.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert die energetischen Mindestanforderungen, an denen sich viele förderfähige Maßnahmen orientieren.