Baulandmobilisierung
Auch: Baulandmobilisierungsgesetz
Baulandmobilisierung bezeichnet Maßnahmen, mit denen brachliegendes, unbebautes oder unterbebautes, aber planungsrechtlich bebaubares Grundstücksland tatsächlich einer Bebauung – insbesondere mit Wohnraum – zugeführt wird. Zentrales gesetzliches Instrument ist das 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz.
Ausführliche Erklärung
Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass in vielen Kommunen planungsrechtlich verfügbares Bauland vorhanden ist, aber aus unterschiedlichen Gründen – etwa Zurückhaltung der Eigentümer, fehlende Erschließung oder komplexe Planverfahren – nicht bebaut wird. Das am 23.6.2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz setzt Empfehlungen der Baulandkommission (2019) um und erweitert die kommunalen Instrumente zur Aktivierung von Bauland.
Wichtige Bausteine sind unter anderem: der sektorale Bebauungsplan „Wohnraumversorgung" nach § 9 Abs. 2d BauGB, mit dem Gemeinden im unbeplanten Innenbereich gezielt und mit vereinfachtem Verfahren Baurecht für Wohnnutzung schaffen können; die Ausweitung des Baugebots nach § 176 BauGB, mit dem Eigentümer in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zur Bebauung verpflichtet werden können; erleichterte Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus; sowie Anpassungen beim gemeindlichen Vorkaufsrecht. Ziel ist es, die Innenentwicklung zu stärken – also Baulücken zu schließen und den Flächenverbrauch im Außenbereich zu begrenzen – und so schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Für Makler und Bauträger ist die Baulandmobilisierung relevant, weil sie Grundstücke betrifft, die zunächst unattraktiv erscheinen (Baulücken, brachliegende Flächen), aber durch neue Planungsinstrumente zügiger bebaubar werden können.
Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt stellt für eine Baulücke im unbeplanten Innenbereich einen sektoralen Bebauungsplan „Wohnraumversorgung" auf, statt ein vollständiges reguläres Planverfahren durchzuführen. Dadurch kann auf der Fläche innerhalb weniger Monate Baurecht für ein Mehrfamilienhaus geschaffen werden.
Rechtsgrundlage
- Baulandmobilisierungsgesetz (2021) – Bündel von Änderungen des BauGB zur Aktivierung von Bauland.
- § 9 Abs. 2d BauGB – Sektoraler Bebauungsplan Wohnraumversorgung.
- § 176 BauGB – Baugebot.