Bauvorlage
Auch: Bauvorlagen · Baugesuchsunterlagen
Bauvorlagen sind die Unterlagen – vor allem Lagepläne, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und statische Nachweise –, die ein Bauherr zusammen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen muss, damit diese das Vorhaben prüfen und genehmigen kann.
Ausführliche Erklärung
Ohne vollständige und prüffähige Bauvorlagen kann keine Bauaufsichtsbehörde ein Genehmigungsverfahren durchführen. Zu den klassischen Bauvorlagen zählen der Lageplan (amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Eintragung des geplanten Gebäudes), die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im vorgeschriebenen Maßstab), die Baubeschreibung, der Nachweis der Erschließung sowie – je nach Vorhaben – Standsicherheitsnachweise, Wärmeschutz- und Brandschutznachweise oder ein Freiflächenplan.
Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind und in welcher Form (Maßstab, Anzahl der Ausfertigungen, digitale Einreichung) sie vorzulegen sind, regeln nicht das Bundesrecht, sondern die Landesbauordnungen in Verbindung mit den jeweiligen Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer. Da Bauen in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich Bezeichnungen, Nummerierungen und Detailanforderungen von Bundesland zu Bundesland, auch wenn sich die meisten Landesbauordnungen inhaltlich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren.
Nicht jeder darf Bauvorlagen erstellen und unterschreiben: Für nicht verfahrensfreie Vorhaben ist regelmäßig ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser vorgeschrieben, typischerweise ein Architekt oder ein in die entsprechende Liste eingetragener Bauingenieur. Für Makler und Verkäufer sind Bauvorlagen vor allem deshalb relevant, weil sie – zusammen mit der Baugenehmigung – Aufschluss über die genehmigte Nutzung, den genehmigten Bestand und mögliche Abweichungen zum tatsächlichen Zustand einer Immobilie geben.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr möchte ein Einfamilienhaus errichten. Sein Architekt erstellt die Bauvorlagen – Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baubeschreibung und statischen Nachweis – und reicht sie mit dem Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen erteilt die Behörde die Baugenehmigung.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen – regeln Inhalt und Form der Bauvorlagen sowie die Bauvorlageberechtigung.
- Bauvorlagenverordnungen der Länder – konkretisieren Maßstab, Umfang und Anzahl der einzureichenden Unterlagen.
- Bundesweit einheitliche Orientierung bietet die Musterbauordnung (MBO), die selbst kein geltendes Recht ist.